Kulturpolitik mit und ohne Corona
Kultur- und Frauen-Angelegenheiten werden beim Land im "Ausschuss für Gesellschaft" geparkt.
Es ist Paragraf 6, Absatz 3 der "Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung" des Landes vom 13. November, der die Kulturbranche gestern noch verwirrte. Gestern, als die Vorgaben in Kraft traten: Demnach dürfen Kultur und künstlerische Veranstaltungen ausschließlich in jenen "Veranstaltungsstätten stattfinden, die ganzjährig und regelmäßig und unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen...".