ORF: Kündigung von Journalistin Sonja Sagmeister „unrechtmäßig“
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien entschied zugunsten der Ex-Redakteurin.
Die Kündigung der Journalistin Sonja Sagmeister durch den ORF erfolgte unrechtmäßig. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht in Wien gestern in erster Instanz entschieden. Dem Urteil zufolge habe es sich um eine „Motivkündigung“ wegen widerständigen Verhaltens bezüglich eines Ministerinterviews gehandelt. Der ORF will gegen das Urteil berufen.
Sagmeister, die als Wirtschaftsjournalistin für den ORF tätig war, wehrt sich seit knapp zwei Jahren gegen ihre Kündigung. Der Hintergrund: Die Sprecherin von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) soll bei einer Führungskraft (Wirtschaftsressortleitung) dahingehend mit Erfolg interveniert haben, dass Fragen und Themen für ein Interview von Sagmeister mit Kocher vorab abgestimmt wurden. Sagmeister wollte sich nicht an diese Vorgaben halten, sie verwies auf Redaktionsstatut und ORF-Gesetz. Daraufhin soll sie, so ihre eigene Darstellung der Sachlage, nicht mehr für Dienste eingeteilt und gemobbt worden sein. Bei der Kündigung soll eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Nebenbeschäftigung Sagmeisters als Grund angeführt worden sein.
Sagmeister sprach gestern von einem „Erfolg für die Pressefreiheit. Es zeigt, dass selbstbewusster Journalismus ein hohes Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt.“
Dazu der ORF in einem knappen Statement: „Der ORF nimmt das Urteil überrascht zur Kenntnis und ist weiterhin von der Stichhaltigkeit seiner Argumente in dieser Causa überzeugt. Das Gericht ist diesen durch zahlreiche Zeugenaussagen untermauerten Argumenten nicht gefolgt, weshalb der ORF auch dagegen berufen wird.“