Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Schauspieler Florian Teichtmeister wird wegen Kinderpornografie angeklagt

Von nachrichten.at/apa, 13. Jänner 2023, 12:51 Uhr
Florian Teichtmeister
Florian Teichtmeister Bild: (APA/EPA/BERND VON JUTRCZENKA)

WIEN. Der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister, der durch zahlreiche Auftritte in Film und Fernsehen bekannt und am Burgtheater Ensemblemitglied ist, muss sich demnächst wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht verantworten.

Auf diversen Datenträgern seien 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material gefunden worden. Laut seinem Anwalt Michael Rami soll sich der Künstler schuldig bekennen, sagte er gegenüber Ö1.

Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte gegenüber der APA den Strafantrag gegen den Schauspieler wegen Kinderpornografie. Ein Termin wurde für Februar avisiert. Die Verhandlung wird Richter Stefan Apostol leiten.

Der 43-jährige habe die Fotos demnach zwischen Februar 2008 und August 2021 aus dem Darknet heruntergeladen. Er selbst habe nie Minderjährige angerührt, wie es heißt. Laut seinem Anwalt Michael Rami werde sich Teichtmeister bei dem Prozess schuldig bekennen. Er habe in den vergangenen eineinhalb Jahren stets mit den Behörden kooperiert und sei auch seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, "mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten", so Rami zum ORF.

Teichtmeister übernehme laut seinem Anwalt "die volle Verantwortung für die Vorwürfe". Berichtet wird auch davon, dass Teichmeister an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus - mit Sprechblasen mit pornografischen Inhalten versehene - Collagen angefertigt habe. Eines dieser Bilder habe seine Lebensgefährtin entdeckt und daraufhin die Polizei informiert. Teichtmeisters Anwalt betonte, "dass ihm ein rein 'digitales' Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbaren Handlungen gegen Menschen gesetzt hat". Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt.

mehr aus Kultur

"Die Verräter": Neue TV-Show auf RTL+ mit Marina Hoermanseder

Blick ins Kastl: Als Seppis Welt noch in Ordnung war

Die musikalischen Überflieger der Zukunft schon jetzt im Brucknerhaus

Salzkammergut 2024: Dramatikerprojekt "Heimat-Welt" 

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen