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Kurzzeitvermietungen: Kroatien plant Einführung von Grundsteuer

Von nachrichten.at/apa, 29. September 2024, 07:50 Uhr
Kurzzeitvermietungen: Kroatien plant Einführung von Grundsteuer
Kroatien (im Bild Krk) ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Bild: VOLKER WEIHBOLD

ZAGREB. Finanzminister kündigt Einhebung von 60 Cent bis acht Euro pro Quadratmeter an

Im Zuge einer Steuerreform will die konservative kroatische Regierung im kommenden Jahr eine Grundsteuer einführen. Die Höhe der Steuer wird laut dem Regierungsvorschlag zwischen 60 Cent und acht Euro pro Quadratmeter liegen, wie Finanzminister Marko Primorac am Montag ankündigte.

Mit der Steuer möchte die kroatische Regierung unter anderem Kurzzeitvermietungen eindämmen. "Leider sind wir mit der Situation konfrontiert, dass sich aufgrund der Unterbesteuerung von Immobilien und der Vermietungseinkünfte ein Teil der Bürger auf die Kurzzeitvermietung fokussierte", sagte Primorac mit Blick auf die negativen Folgen für die Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Immobilien in dem beliebten Urlaubsland. Er verwies auch auf die Auswirkungen in der Wirtschaft: "Statt in innovative Unternehmen, in neue Technologien, in Modernisierung zu investieren, wird in die Mietwohnungen investiert", so der Finanzminister.

Steuerpauschale steigt

Die Grundsteuer soll in erster Linie Wohnungen für kurzfristige touristische Vermietung sowie leer stehende Immobilien treffen, außer wenn diese unbewohnbar sind. Die neue Steuer wird außerdem die bisherige Steuer auf Ferienwohnungen ersetzen. Dauerhaft bewohnte oder langfristig vermietete Wohngebäude werden nicht besteuert. Die Höhe der Grundsteuer wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Diese werden 80 Prozent der Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten, während die restlichen 20 Prozent ins Staatsbudget fließen werden. Für Ferienvermieter steigt zudem die jährliche Steuerpauschale, die pro angebotenem Bett erhoben wird. Die Pauschale wird auf der Grundlage des Tourismusentwicklungsindex festgelegt und in den am stärksten entwickelten Tourismusgebieten zwischen 150 und 300 Euro pro Bett betragen. Kritik an der geplanten Reform kam von Kleinvermietern. Sie warnen, dass eine höhere Steuerbelastung das Ende für die familienbetriebene Ferienvermietung bedeuten könnte. Derzeit ist die Jahrespauschale auf 199 Euro pro Bett begrenzt, was in einigen Medienberichten mit Blick auf die Einnahmen in der Tourismussaison als relativ geringe Besteuerung bezeichnet wurde.

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