Wirtschafts-Kommentar: Preistransparenz
LINZ. Wonach Mobilfunker und Kunden trachten sollten
Wertsicherungsklauseln sind kein Phänomen des Mobilfunks. Seit Jahren sind sie fixer Bestandteil eines Großteils laufender Verträge bei Mieten, Versicherungen und vielem mehr. Die Klauseln erlauben es den Anbietern, die Preise zu erhöhen, wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht.