Frau gab ihrem Liebhaber sechs Schlaftabletten: Sieben Jahre Haft
MATTSEE/SALZBURG. Jene Frau, die ihrem damaligen Freund mehrere Schlaftabletten verabreicht hatte, weil sie genug von seinen Sexspielen hatte, wurde am Mittwoch am Landesgericht Salzburg zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die 62-jährige Angeklagte ist am Mittwochabend am Landesgericht Salzburg zur sieben Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, haben die acht Geschworenen die Frage nach Mord zwar einstimmig verneint, die Frau aber ebenso einstimmig wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Jury war sich auch einig, dass sich die Deutsche zudem der Verbrechen der Störung der Totenruhe, des schweren Diebstahls und des gewerbsmäßig schweren Betrugs, dem Vergehen der Urkundenfälschung, der Urkundenunterdrückung und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gemacht hat. Lediglich in einem Betrugsfaktum gab es einen Freispruch. Der Verteidiger der Frau gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
Sexspiele wurden ihr zu viel
Die in Deutschland mehrfach vorbestrafte Diplomkrankenschwester war bereits im Mai vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg gestanden, wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Das Gericht zog aber auch einen Mord an dem Pensionisten in Erwägung und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Seit Montag muss sich die Frau nun vor einem Geschworenengericht verantworten.
Die Berlinerin gestand ein, dass sie die Leiche des Mannes in einer Kunststofftonne in seiner Garage verstaut hatte. Töten habe sie ihn aber nicht wollen. Ihr seien die von ihm verlangten Sexspiele einfach zu viel geworden. Deshalb habe sie ihm "mehr als zwei, vielleicht vier Schlaftabletten in die Hand gedrückt, damit er endlich Ruhe gibt und schläft".
Leiche in Mülltonne versteckt
Am nächsten Tag lag der 73-Jährige tot in seinem Bett, wie die Angeklagte erzählte. Weil sie in Deutschland wegen Betrugsdelikte gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben und versteckte die Leiche in der Tonne. Der Tote wurde dort am 27. Juni 2017 entdeckt, die Deutsche noch am selben Tag festgenommen. Wegen der starken Verwesung der Leiche konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden. Einen Hinweis auf einen natürlichen Tod gab es laut einem Gutachter aber nicht.
Staatsanwalt Alexander Winkler hielt in seinem Plädoyer heute am Vormittag an seiner ersten Anklage fest. Für ihn kommt Körperverletzung mit tödlichem Ausgang infrage. Die Frau habe sich wegen der Sexspiele geärgert. "Sie wollte, dass der Mann eine Ruhe gibt und schläft." Sie habe ihn mit den Schlaftabletten des Medikaments Halcion - vor der Polizei habe sie noch von sechs bis sieben Tabletten gesprochen - "in eine tiefe Bewusstlosigkeit stürzen" wollen. Dass der Mattseer eine höhere Anzahl an Schlaftabletten freiwillig genommen habe, sei eine Lüge, eine Schutzbehauptung.
"Sie wollte ihn nicht umbringen"
"Er hatte ja massiv darauf gedrängt, dass die Sexspiele weitergehen. Aus seiner Sicht gibt es keinen Grund, warum er sechs Tabletten nehmen sollte." Vermutlich habe die Angeklagte die Tabletten in das Getränk ihres Freundes gemischt. Sie habe ihn an der Gesundheit schädigen wollen, sagte der Staatsanwalt. Es sei laut einem Pharmakologen jedenfalls nicht auszuschließen, dass der Pensionist an sechs Tabletten gestorben ist. Der Mann sei an Schlafmittel auch nicht gewöhnt gewesen, das verstärke die Wirkung.
Für einen Tötungsvorsatz fehle aber jegliches Motiv, verwies Verteidiger Johann Eder auf die Ausführungen des Anklägers. Es gebe keinen Grund, warum die Beschuldigte den 73-Jährigen töten wollte. An der Dosis von vier bis sechs Schlaftabletten "stirbt normalerweise niemand", betonte der Anwalt. "Sie wollte, dass er fest schläft, sie wollte ihn nicht umbringen. Ein fahrlässiges Verhalten ist ihr zuzurechnen, sie hat nicht nachgedacht", sagte Eder.
Auto verkauft, mit Kreditkarte eingekauft
Die Angeklagte fühlte sich der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Zum Vorwurf der Störung der Totenruhe und zum Diebstahl zeigte sie sich geständig, zu den Vorwürfen des schweren gewerbsmäßigen Betruges, der Urkundenfälschung und der Urkundenunterdrückung zum Teil geständig.
Die Frau ist in Deutschland seit 2016 zwar pensionsberechtigt, konnte laut Ankläger die Pension nicht abrufen, weil sie von den deutschen Behörden wegen Betrugsverdachtes per europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Sie hatte kein Geld, sie lebte zuletzt als U-Boot in Österreich, tauchte bei Männern unter, die sie im Internet kennenlernte. Die 62-Jährige soll das Auto des Pensionisten verkauft, seine Kreditkarte verwendet und zahlreiche Bestellbetrügereien begangen haben, auch zulasten von Ex-Freunden.