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Wiener Arzt vergewaltigt: Dreieinhalb Jahre Haft

Von nachrichten.at/apa, 30. Oktober 2018, 14:12 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

WIEN. Weil er einen Wiener Jungarzt mit Gewalt zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll, ist am Dienstag ein 26-jähriger Mann am Landesgericht für Strafsachen zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der syrische Asylwerber hatte den Mediziner über die schwule Dating-App Grindr kennengelernt und war von diesem in dessen Wohnung eingeladen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Obwohl unverbindlicher Sex vereinbart worden war und man dann auch rasch zur Sache kam, gestaltete sich das Treffen nicht so, wie es sich der Arzt ausgemalt hatte. "Ich wollte dann nicht mehr. Ich habe es mir anders vorgestellt", erläuterte der Mittzwanziger einem Schöffensenat (Vorsitz: Elisabeth Reich). Er habe deshalb von seinem Besucher abgelassen und den Mann schließlich weggedrückt, "aber er wollte halt unbedingt. Ich habe versucht mich zu wehren, ich habe 'Nein' gesagt". Da habe ihn der Mann mit einem Griff am Nacken gepackt und ungeschützten Sex vorgenommen, obwohl man sich zuvor explizit auf die Verwendung eines Kondoms geeinigt hatte.

"Ich fühle mich unschuldig"

Nachher hätte ihn die Bekanntschaft "nur angegrinst" und schleunigst die Wohnung verlassen, schilderte der Zeuge. Zwei Tage später erstattete der Arzt Anzeige, nachdem er sich einer sogenannten Postexpositionsprophylaxe - einer medikamentösen Maßnahme, durch die eine HIV-Infektion abgewendet werden kann - unterzogen hatte.

Der Arzt sage nicht die Wahrheit, versicherte der Angeklagte: "Ich fühle mich unschuldig." Er benutze Grindr "an Feiertagen, um Personen zu treffen, die das Gleiche wollen wie ich". Der Arzt habe sich ihm "feminin genähert", es sei zunächst auf der Couch zu Sex gekommen, dann habe man sich auf ein Hochbett begeben. Dort habe der Zeuge eine "ruckartige Bewegung" gemacht, er hätte beinahe das Gleichgewicht verloren. Um nicht aus dem Bett zu stürzen, habe er sich dafür entschieden, sich auf seinen Sex-Partner fallen zu lassen: "Dabei bin ich in ihn eingedrungen. Das hat mir überhaupt nicht gefallen." Er fühle sich "ausgetrickst", betonte der Syrer.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung 

Dem Gericht erschien diese Darstellung unglaubwürdig. Der Senat folgte in vollem Umfang der Version des Zeugen. "Selbst wenn Sie nicht besonders gut Deutsch können, bin ich überzeugt davon, dass Sie ein Nein verstehen", meinte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung in Richtung des Angeklagten. Und weiter: "Er (der Zeuge, Anm.) hat das Recht sich umzuentscheiden. Wenn Sie weitermachen und dabei Gewalt anwenden, ist das eine Vergewaltigung."

Der Syrer legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden. Einen Antrag auf Erlassung einer Festnahmeanordnung hielt sie für nicht erforderlich. Ob der 26-Jährige für die Justiz noch greifbar sein wird, wenn der Oberste Gerichtshof (OGH) im kommenden Jahr seine Rechtsmittel behandelt, bleibt abzuwarten. Wie sein Verfahrenshelfer am Rande der Verhandlung erzählte, soll sich der Syrer erst seit kurzem in Österreich befinden und in seiner Heimat verheiratet sein.

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