Ballettakademie: Ermittlungen wurden eingeleitet
Nach den öffentlich gewordenen Missständen an der Ballettakademie der Wiener Staatsoper hat die Staatsanwaltschaft offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Dieses richte sich vorerst gegen drei Verdächtige. Dabei soll es sich um zwei ehemalige Lehrerinnen und einen männlichen Kollegen handeln.
Die Untersuchungen laufen vorerst in Richtung Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB) und Quälen von unmündigen Personen (§ 92 Absatz 1 StGB). Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Wie viel Zeit die Ermittlungen in Anspruch nehmen werden, sei derzeit nicht absehbar, sagte Behördensprecherin Nina Bussek. Die Staatsoper soll hinsichtlich einzelner Punkte von sich aus eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt haben, die zu sichten und auszuwerten sei.
Sonderkommission soll helfen
Auch eine Sonderkommission unter der Leitung von Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein wurde installiert, die zur Klärung der Vorwürfe gegen die Ballettakademie beitragen solle. Bierlein soll auch den Aspekt Recht bzw. Opferschutz in der Kommission verantworten.
Vorige Woche wurden schwere Vorwürfe gegen die Ballettakademie bekannt gemacht. Vornehmlich eine mittlerweile entlassene Ballettlehrerin soll im Unterricht Kinder, die teilweise erst elf Jahre alt waren, ausgesprochen grob behandelt, gekratzt, getreten haben.
Auch der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs durch einen Lehrer steht im Raum. Der Betroffene wurde von der Staatsoper mittlerweile bis zur Klärung der Vorwürfe dienstfrei gestellt.