Verfassungsschutz erklärt die AfD zum Prüffall
BERLIN. Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei der "Alternative für Deutschland" (AfD) "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik.
Die gesamte Partei werde daher als Prüffall betrachtet, sagte gestern Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und die Vereinigung "Der Flügel" werden zu Verdachtsfällen erklärt.
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt – wie jetzt der "Flügel" um den Thüringer Partei- und Fraktionschef Björn Höcke –, ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden.
AfD will sich juristisch wehren
Die AfD will mit juristischen Mitteln gegen die Überprüfung vorgehen. Das kündigte Alexander Gauland, Chef der Bundestagsfraktion an. Er sei zusammen mit seiner Co-Vorsitzenden Alice Weidel der Meinung, dass "ein gewisser politischer Druck" zur Entscheidung der Behörde geführt habe.