Kompetenz-Bereinigung: Das "Leichte" zuerst
WIEN / LINZ. Abschaffung von neun Doppel-Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Ministerrat beschlossen.
Es gab zwar eine Woche "Verspätung", doch gestern wurde das von Justizminister Josef Moser (VP) angekündigte "Kompetenzbereinigungs-Paket" (die OÖN berichteten) im Ministerrat verabschiedet. Mit deutlichem Lob von Regierungsseite: Kanzler Sebastian Kurz (VP) sprach von der "größten Verfassungsreform seit 1929 in diesem Bereich". Positiv reagierten auch die Landeshauptleute: Zahlreiche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, bei denen bisher Grundgesetze des Bundes und Ausführungsgesetze der Länder gelten, würden "entflochten".
Wenngleich die Kompetenz-Bereinigung noch weiter hätte gehen können, wie der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) festhielt: Er lobte zwar auch, dass "jahrzehntelang von Reformen gesprochen wurde und jetzt endlich etwas weitergegangen ist", aber: Er wolle "nicht verschweigen, dass aus oberösterreichischer Sicht mehr möglich gewesen wäre".
Heikle Punkte offen
Dabei geht es um drei noch offene Punkte (von zwölf) im Artikel 12 der Bundesverfassung, die allerdings heikel sind: Mindestsicherung/Armenwesen, Elektrizitätswirschaft und Krankenanstalten. "Wenn es uns noch gelingt, diese drei noch offenen Punkte zu reformieren, können wir von einer großen Bundesstaatsreform sprechen", sagt Stelzer. Das solle "im Herbst angegangen" werden, meint Moser.
Von den zwölf im Artikel 12 der Bundesverfassung geregelten Feldern wandern etwa die Bereiche "Volkspflegestätten", "Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge" (Kinder- und Jugendhilfe), die Regelungen über Thermalwasser ("natürliche Heilvorkommen") oder der Bereich "Bodenreform" zu den Ländern. An den Bund gehen etwa die Kompetenz bei der "Bevölkerungspolitik" und Datenschutz.
Die nötige Verfassungsmehrheit im Nationalrat ist zu erwarten: Die SP-geführten Länder sind bei der Reform an Bord, davon machte die SPÖ ihre Zustimmung im Nationalrat abhängig.
Würde enie echte Staatsreform gemacht werden, dann wäre schnell sichtbar, daß man für unser kleines Land keine 9 Landtage und Landeshauptlläute benötigt.