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Sozialbau: Österreicher sollen künftig bevorzugt werden

Von nachrichten.at/apa, 18. April 2019, 15:40 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

WIEN. Die Regierung will die gesetzlichen Regelungen für Sozialwohnungen erneuern. Österreicher sollen künftig deutlich bevorzugt werden, Ausländer sollen sich nur mit nachweislicher Integration einmieten können und von der Kaufoption weitgehend ausgeschlossen werden.

Airbnb-Vermietungen und Immobilienspekulanten wird ein Riegel vorgeschoben, geht aus dem Entwurf zur Novelle hervor. Die entsprechende Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ist seit heute in der öffentlichen Begutachtung. Dafür seien vier Wochen vorgesehen, sagte der stellvertretende Kabinettchef und Sprecher von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Felix Lamezan-Salins, am Donnerstag.

Die vorrangige Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger wird darin explizit in den Fokus aller gemeinnützigen Bauvereinigungen gerückt: Der von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtete Wohnraum ist "in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger und diesen (staatsvertraglich) Gleichgestellten gewidmet", hieß es aus dem Ministerium. Bei der Vergabe der Wohnungen seien dabei Opfer von Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes von den Gemeinnützigen zu bevorzugen bzw. "vorzureihen".

Mehr leistbares Wohnungseigentum

Für die Bevölkerung soll auch mehr leistbares Wohnungseigentum geschaffen werden. "Der Aufbau von Eigentum wird leichter und leistbar", so die Wirtschaftsministerin. Durch die geplanten Maßnahmen würden "rund 1.000 Wohnungen pro Jahr in nachhaltiges privates Eigentum" gebracht und "bürokratische Hürden abgebaut" - beim Verkauf der Wohnung an den bisherigen Mieter ist etwa keine Meldung an die Landesregierung mehr notwendig.

In dem Entwurf zur Novellierung des WGG ist vorgesehen, dass Drittstaatsangehörige nur noch dann in einem Sozialbau wohnen können, wenn sie seit mehr als fünf durchgehend in Österreich leben und ihre Integration mit Zeugnissen vom Österreichischen Integrationsfonds nachweisen können. Solange die Wohnbauförderung noch läuft, sollen sie ihre Mietwohnung auch nicht mehr kaufen dürfen.

Nachschärfung bei Spekulationsschutz

Österreicher wiederum sollen ihre gemeinnützige Wohnung bereits nach fünf Jahren erwerben können - und nicht erst wie bisher nach zehn Jahren. "Damit schaffen wir mehr Planbarkeit und machen aus Mietern Eigentümer", so Schramböck. Weiters ist vorgesehen, dass im Mietvertrag auf die - ohnehin gesetzlich verankerte - Kaufoption ausdrücklich hingewiesen werden muss. Der Spekulationsschutz werde dabei nachgeschärft - etwa durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre nach dem Wohnungskauf durch den Mieter.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen müssen dem Mieter die Wohnung im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren auch viermal zum Kauf anbieten. Die Verlängerung des Optionszeitraums auf zwanzig Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten. Von dem verpflichtenden Kaufangebot ausgenommen werden sollen Kleinwohnungen mit einer Fläche bis zu 40 Quadratmetern. Diese sollen auf dem Vermietungsmarkt bleiben und so etwa jungen Menschen, Lehrlingen und Studenten zur Verfügung stehen.

Airbnb-Vermietung verboten

Die kurzfristige, gewerbliche bzw. gewerbsmäßige Vermietung zu touristischen Beherbergungszwecken - etwa über Onlineplattformen wie Airbnb - soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Auch die Bezüge-Obergrenze für Manager der Gemeinnützigen sei "modernisiert" worden, so das Wirtschaftsministerium.

Spekulative Immobilieninvestoren sollen keinen Zugriff mehr auf die günstigen gemeinnützigen Wohnungen haben, so ein weiteres Ziel der Novelle. Ein diesbezüglich aktuell bekannter Fall ist der heimische Investor Michael Tojner, der in Wien in die Übernahme eines gemeinnützigen Bauträgers involviert ist, bei dem es um etwa 3.000 Wohnungen geht.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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Maireder (2.427 Kommentare)
am 18.04.2019 21:11

Das Gesetz enthält für Ideen. Vor allem dass kein Zugriff mehr durch Spekulanten möglich sein wird, finde ich gut. Ob sie allerdings das durchbekommen, dass Österreicher gegenüber anderen bevorzugt werden ist fraglich. Ich fürchte da sind rechtliche Hürden vorhanden, die schwierig bis nicht zu umgehen sein werden. Aber mal sehen. Projiziert finde ich die Auflagen durchaus gerechtfertigt. Aber es zählt hier nicht meine, oder die der Regierung, sondern die der Auffassung des Rechts und damit kommen wir wieder zur Frage ob das Recht der Politik zu folgen hat.

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Analphabet (15.643 Kommentare)
am 19.04.2019 02:04

Das Recht wird und soll vom Volk definiert werden. Derzeit durch den Nationalrat solange keine rechtswirksamen Volksabstimmungen mœglich sind.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 19.04.2019 05:52

Daher wollen eben Analphabeten und der restliche Krone-Mob über so komplexe Dinge wie ASVG-Novellen oder StPO-Änderungen befragt werden...

https://www.profil.at/oesterreich/direkte-demokratie-oevp-fpoe-8401259

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 18.04.2019 17:58

Die Botschaft hört sich gut an!

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 18.04.2019 17:19

Wieder etwas ,dass das Verfassungsgericht zurückschmeißen wird.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 18.04.2019 16:11

Österreich ist auf diesem Gebiet noch Vorreiter im Vergleich zu Deutschland wo ECHTES Chaos bei der Wohnungssuche herrscht weil einigen Länder ihre Hauser für Sozialwohnungen an private verkauft haben die nun damit spekulieren und mieten auf UNZAHLBAREN Höhe schrauben .

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xerMandi (2.165 Kommentare)
am 18.04.2019 16:25

Ordnungshüter kontrollieren in Mietswohnungen?? Bisschen verwirrt, wa?
Zum Thema gibt es ein freigeschaltetes Forum, da bauchen Sie sich damit nicht hier herumzutreiben.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 18.04.2019 15:54

Ähhh?
Was werden da wieder für unausgegorene Ideen rauspalavert?!?

- Sozialbau soll Bedürftigen zu Gute kommen - warum hier schon wieder auf Ausländer-diskriminierungs-Schiene herumgeorgelt werden muss?
Vielmehr müsste die Frage lauten, ob es sinnvoll ist, nur Kriterien zum Bezug einer derartigen Wohnung zu prüfen oder vielleicht auch laufend, ob nach 5, 10.. Bezugsjahren noch Bedürftigkeit vorliegt oder marktüblicher Zins verlangt werden kann (der dann zweckgebunden für Neubauten genutzt wird).

Bei Mietkauf ist dann der Minderheiteneigentümer der Geschnapste, der dann von der Mehrheits-Hausverwaltung ohne ausreichend Mitsprache und Entscheidungsmöglichkeit dominiert wird.
Hier sollte vorerst mal das Thema Eigentümergemeinschaften aktualisiert werden!
Warum sind Kleinwohnungen vom Kaufangebot ausgenommen im Zeitalter der Generation "Single"?

Auch ansonsten wieder Heißluftblasen-Ankündigungen wie Lex-Airbnb und Lex Toijner...

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tradiwaberl (15.909 Kommentare)
am 18.04.2019 16:02

Ist eh toll... zuerst sinds sozial bedürftig, zahlen wenig Miete... aber nach 5 Jahren kaufen sie die Wohnung.
Denke hier sollten auch entsprechende Kriterien und Überwachungsmechanismen gelten.

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Bellvedere (1.136 Kommentare)
am 18.04.2019 15:54

Alles längst überfällig - ein Dankeschön an die Regierung !

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gamwol (1.281 Kommentare)
am 18.04.2019 15:57

Dem schließe ich mich an.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 18.04.2019 17:23

Allerdings wird in einigen Punkten (speziell "Ausländer") eh nur der Status quo beschrieben. Aber das kapieren die meisten gar nicht.

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Analphabet (15.643 Kommentare)
am 19.04.2019 02:00

Nur auf Druck der FPÖ kommen diese Gesetze zum Wohle von uns Österreichern, zustande

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