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Prozess nach Vergewaltigung im Skaterpark: Afghane leugnet Taten trotz DNA-Beweisen

Von nachrichten.at/staro, 09. Juli 2018, 15:45 Uhr
AUT, Landesgericht Linz, Gericht
09.07.2018, Landesgericht Linz, AUT, Vergewaltigung, im Bild der Angeklagte

LINZ. „Ich kenne diese Frauen nicht.“ Der wegen dreifacher Vergewaltigung (zweimal blieb es beim Versuch) angeklagte Sultani A. stritt am Montag vor Gericht vehement ab, der Sextäter zu sein. Am Nachmittag wurde das Urteil gefällt: Acht Jahre Haft.

Der 22-jährige Afghane, der im November 2017 anhand von DNA-Spuren mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit als Täter überführt worden war, leugnete hartnäckig.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin nach einer hohen Strafe - maximal wären zehn Jahre möglich gewesen. Wegen der "hohen Brutalität" der Taten aber auch wegen einer generalpräventiven Wirkung fiel das Urteil streng aus, erklärte die Richterin. Für sie waren die Aussagen der Opfer glaubwürdig, auch die DNA- Spuren seien eindeutig.

Angeklagter: "Ich kenne diese Frau nicht"

Breitbeinig und selbstbewusst nahm der angeblich am 1.1. 1996 geborene Asylwerber aus Afghanistan, dessen erstinstanzlicher Asylbescheid mittlerweile abgelehnt worden ist, auf der Anklagebank Platz. Verantworten muss sich der „Frauenschreck von Urfahr“ wegen einer Vergewaltigung, zweifacher versuchter Vergewaltigung und sexueller Belästigung.

Seine Vorgehensweise sei stets dieselbe gewesen, so die Staatsanwältin. Stets war es am frühen Morgen, als er jungen Frauen im Stadtteil Urfahr nachstellte und schließlich über sie hergefallen sein soll. Die Beweise sind erdrückend, denn bei allen drei Frauen, die er attackiert haben soll, wurden seine DNA-Spuren sichergestellt. Zudem konnte ihn ein Opfer auch völlig zweifelsfrei identifizieren.

Dennoch bekannte sich der junge Mann „nicht schuldig“. „Ich kenne diese Frauen nicht, in kenne diese Straßen nicht“, behauptete er gegenüber der Richterin Ursula Eichler, der Vorsitzenden des Schöffensenates.

Die mutmaßlichen Sexualstraftaten begannen am 10. Juni 2017. In dieser Nacht gegen 3.30 Uhr sprach er auf einem Gehweg in der Nähe der Haltestelle Dornach eine 36-jährige Frau an. Sie wies ihn ab, doch laut Anklage wurde er immer zudringlicher. Er soll ihr an die Brust gegriffen haben, woraufhin das Opfer zu schreien begann. Der Afghane ergriff die Flucht.

Am 1. Oktober soll er neuerlich aktiv geworden sein. Auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände beobachtete er eine Frau, die dort ihr Handy suchte. Er sprach die 30-Jährige an, sagte, er wisse, wo ihr Handy sei. „Meine Freunde haben das Handy gefunden“, sagte er. Sie solle doch mit ihm mitkommen. So lockte er sein Opfer zum nicht weit entfernten Skaterpark an der Donaulände in Urfahr. Als sie seine Avancen abwies, soll er der Frau so heftig ins Gesicht  geschlagen haben, dass sie zu Boden ging. Daraufhin soll der Afghane ihren Kopf gepackt und mit den Händen mehrfach gegen den Asfalt geschlagen haben. Deshalb leistete die 30-Jährige keine Gegenwehr mehr. Nachdem er die Frau vergewaltigt haben soll, sagte er zum Opfer noch „Tschuldigung, keine Polizei“ und verschwand. 

Fünf Tage später soll er wieder zugeschlagen haben. Dieses Mal war es eine Studentin, die ein Fest an der Kunstuni besucht hatte und die sich gegen 3.45 Uhr zu Fuß auf dem Nachhauseweg machte. Auf der Nibelungenbrücke sprach er die Frau an. Er sei dabei sehr aufdringlich gewesen, sagte die Staatsanwältin. Er habe sich nicht abschütteln lassen und sein Opfer bis ins Stiegenhaus in Alturfahr  verfolgt. Dort stürzte er sich vor der Wohnungstür auf die junge Frau, sodass sie zu Boden ging. Er kniete sich auf sie und begann, ihre Hose herunter zu ziehen. Doch das Opfer schrie so laut, dass er von ihr abließ und die Flucht ergriff.

In der Nacht des 1. Novembers soll er wieder straffällig geworden sein. Er saß in der Straßenbahn Richtung Urfahr und beobachtete während der Fahrt ein 19-jähriges Mädchen. Die schülerin stieg bei der Haltestelle Glaserstraße aus und der Afghane folgte ihr gegen 4.00 Uhr früh auf ihrem Nachhauseweg. Plötzlich packte der Angeklagte sie in der unbeleuchteten und stockfinsteren Parkanlage von hinten und hielt ihr den Mund zu. Doch die 19-Jährige leistete Gegenwehr und schlug dem Angreifer ihre Kopfhörer ins Gesicht, sodass er eine Verletzung im Gesicht erlitt. Die Polizei fasste ihn wenig später. Seine Verletzung stamme „von einem Ast“, sagte er den Beamten bei der Festnahme.

Er sei im Jahr 2015 wegen Raketenangriffen der Taliban aus seinem Dorf in den Iran und von dort nach Österreich geflüchtet, erzählte der Angeklagte. Zunächst sei er über die Caritas in einem Dorf außerhalb von Linz einquartiert gewesen. Weil er Deutsch lernen und an der Uni habe studieren wollen, habe er seine Betreuer gebeten, in ein Quartier nach Linz versetzt zu werden, sagte der Angeklagte. Bis zu seiner Festnahme wohnte er in einer Unterkunft oberhalb der Universität in der Altenbergerstraße.

 

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