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Zusammenstoß: Beim Ausparken Radfahrer übersehen

Von nachrichten.at, 10. September 2018, 12:37 Uhr
Rettung
(Symbolbild) Bild: vowe

OTTENSHEIM. Der 40-Jährige Radfahrer aus Braunau wurde unbestimmten Grades verletzt. Schon am Sonntag übersah eine 87-Jährige in Linz einen Rennradfahrer.

Ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Braunau am Inn fuhr mit seinem Fahrrad am heutigen Montag gegen 10 Uhr im Ortsgebiet von Mattighofen auf der Brauereistraße Richtung Moosstraße.

Zur selben Zeit parkte eine 51-Jährige ihren Pkw rückwärts aus. Dabei dürfte sie den von links kommenden Radfahrer übersehen haben. Der 40-Jährige kollidierte mit dem Fahrzeug und wurde gegen die Heckscheibe geschleudert. Er wurde unbestimmten Grades verletzt und in das Krankenhaus Braunau am Inn eingeliefert.

Schon am gestrigen Sonntag kam es in Linz zu einem ähnlichen Unfall: Eine 87-jährige Linzerin war Sonntagnachmittag mit ihrem Pkw unterwegs, als sie bei  einer Kreuzung in Ottensheim (Urfahr-Umgebung) links abbiegen wollte. Dort übersah sie allerdings einen 53-jährigen Rennradfahrer, der ihr entgegenkam. Der Mann wurde von dem Pkw erfasst und gegen die Windschutzscheibe geschleudert. Er stürzte auf die Fahrbahn und blieb verletzt liegen. Er musste mit der Rettung ins Linzer Unfallkrankenhaus gebracht werden. 

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42  Kommentare
42  Kommentare
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abarth124 (701 Kommentare)
am 10.09.2018 22:09

Rennradfahrer müssen langsam fahren. Ein schlechter Witz!
Wollte nicht Strache eine Sporttnation aus uns Österreich machen?

In Spanien werden Personan ab 40 auf ihre Fahrtüchtigkeit untersucht. Ab 60 dann jährlich. Gibt es Auffälligkeiten ist der Schein unverzüglich weg, ohne Diskussion, ohne Einspruchsmöglichkeit. Die meisten altem Menschen haben keinen mehr. Alles ist möglich, auch ein in Leben ohne Auto.

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kpader (11.508 Kommentare)
am 10.09.2018 18:58

...auch Umsicht der Radfahrer ist gefordert!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.09.2018 21:26

...eher die Umsicht von Autofahrern, ihr Gefährt so zu betreiben, dass keine Leichen zurückbleiben, wenn man konkret nach dem Artikel geht.

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Noergerich (40 Kommentare)
am 10.09.2018 12:29

Eins ist halt auch fix: wenn ich eine 87jährige Dame mit dem Auto zusammenfahr, bin ich Schuld, da sie ja vom Vertrauengrundsatz ausgenommen ist. Aber Autofahren darf sie??? Kranke Gesetzgebung!!!

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benzinverweigerer (14.686 Kommentare)
am 10.09.2018 12:33

Bei mir ist mal eine 90+ Dame beim Ausparken mit ihrem Auto bei meinem Auto angestanden und hat Vollgas die Räder durchgehen lassen... weils nicht vom Fleck gekommen ist.

Zum Glück war ihr Stoßstangeneck genau auf meiner Felge.
Nix passiert.

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abarth124 (701 Kommentare)
am 10.09.2018 22:16

Auf mein im Stau stehendes Auto ist eine junge Studentin aufgefahren.

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StefanieSuper (5.401 Kommentare)
am 10.09.2018 13:39

Und wie ist das nun mit dem 17-jährigen, der sein Auto nicht unter Kontrolle hatte und in eine Fußgängergruppe gefahren ist. Was soll man da prüfen? Ob er ein Hirn hat oder zu viele Hormone. Ältere Verkehrsteilnehmer fahren vielleicht langsamer und vorsichtiger meist aber auch rücksichtsvoller. Viele sehr forsche Verkehrsteilnehmer erzeugen meist sehr prekäre Verkehrssituationen. Diese Verkehrsteilnehmer sollten am besten Holzhacken gehen um ihre Aggressionen los zu werden. Das alles hat eher etwas mit dem Charakter und nicht mit dem Alter zu tun.

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amha (12.221 Kommentare)
am 10.09.2018 13:46

...ups,?schon passiert 😜

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.09.2018 21:35

Ab 30 lassen die Reaktionen nach, da gibt es nicht viel zu diskutieren. Irgendwann später auch die Sehfähigkeit unter wechselnden Lichtverhältnissen, die psychische Belastbarkeit in komplexen Situationen...

Und der heutige Straßenverkehr ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es ist also im Sinne der Verkehrssicherheit wichtig, ältere Personen in regelmäßigen, zumutbaren Abständen auf ihre gesundheitlich-psychische Eigenung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu untersuchen, und nicht wie heute abzuwarten und zu hoffen, bis bzw. dass er fremdschadenfrei im Nirgendwo hinter dem Lenkrad verstirbt.

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amha (12.221 Kommentare)
am 10.09.2018 13:45

Wirst dir den Zorn der alten Hecen zuziehen 😂😬😜

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abarth124 (701 Kommentare)
am 10.09.2018 22:12

Vom Vertauensgrundsatz sind ältere Menschen nicht ausgenommen.
Der gilt insbesondere für jeden, der ein Fahrzeug lenkt.

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benzinverweigerer (14.686 Kommentare)
am 10.09.2018 12:24

Rennräder gehören im Straßenverkehr und am Radweg verboten.
Schauen keine 5m nach vorne und knallen mit 35-50km/h dahin auf 1-2m breiten Radwegen die auch von Kindern und 15km/h Radlern wie mir genutzt werden.

In Ottensheim stellen die Rennradler eine latente Gefahr dar!
Fahren in quasi Fußgängerzonen/Verkehrberuhigten Bereichen meist volle Kanne dahin... sind ja beim Trainieren... traurig

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knarf (305 Kommentare)
am 10.09.2018 12:48

Also das Rennräder im Straßenverkehr und auf Radwegen verboten gehören ist gelinde gesagt ein Blödsinn und nicht realistisch!!
Aber ich gebe ihnen recht das manche Menschen einfach rücksichtslos unterwegs sind.
Aber was sagen sie zu den E-Bikes mit ihren zum Teil auch nicht fahrtüchtigen Lenkern?
Oder zu den "aufgemachten" E-Bikes die am Radweg mit bis zu fünfzig Sachen unterwegs sind?!
Weiters ist es in Ottensheim sowieso ein Witz wie im Straßenverkehr und den Markierungen gewurschtelt wird!
Die Hälfte der Markierungen sind nicht mehr zu sehen 20/30-iger Zebrastreifen usw. Keine Schilder die vor überquerenden Kindern warnen!
Nix von Interesse für die Gemeinde und ihre Vertreter

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 17:37

gleichzeitig könnte man Kinderwagenchauffeure, Fußgänger, Autofahrer, SUV Beutzerinnen, Biker, Mofalenkerinnen - natürlich auch Kinder und E-Fahräder von allen Wegen und Strassen verbannen.
Dann haben SIE genug Platz und alle fahren im Gleichklang

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.09.2018 21:43

Ab 35 km/h ist man auf einer Straße sehr gut aufgehoben. Mit ein bißchen Glück erwischt man einen großen Traktor oder Sattelschlepper, dann ist man gleich noch schneller am Ziel.

Sorry, wer auf Straßen tatsächlich mit Verkehrsteilnehmern die 35 km/h oder schneller fahren überfordert ist, dem gehört ohnehin sofort der Führerschein entzogen.

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strassmaister (36 Kommentare)
am 10.09.2018 09:30

Mehr Toleranz von beiden Seiten wünscht man sich öfters.

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medmart (58 Kommentare)
am 10.09.2018 09:04

Radfahrer haben keine Knautschzone....
auch wenn sie sich korrekt verhalten sind sie tot oder im Rollstuhl.

Aber wehe wenn einmal ein Radler sich nicht korrekt verhält - da schreien alle (Autofahrer) auf.

Ich warte immer noch auf die Schlagzeile: Radler tötet Menschen durch Überfahren.

Aber bleibt das Privileg der Motorisierten.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 19:37

Was hindert die Radler, sich korrekt zu verhalten, speziell angesichts der genannten Knautschzone? Ein Fahrrad ist kein Freibrief zur Missachtung der StVO, weil man ja (leider noch) eh nicht identifizierbar ist!

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abarth124 (701 Kommentare)
am 10.09.2018 22:19

In manchen Situationen kann man sich nicht korrekt verhalten.
Die meisten Radfahrer fahren defensiv, dass sich manche vehement durchsetzen, ist auch verständlich. Warum wird Radfahrern so wenig Raum gegeben?

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bbw (2.105 Kommentare)
am 10.09.2018 08:51

Hier ist vermutlich beides zusammengekommen.

Autofahrer: nicht unbedingt ortskundig, etwas eingeschränkt aufgrund des Alters etc.

Rennradfahrer: große Geschwindigkeit, schlecht sichtbar vielleicht.

Hoffe es geht dem Radler bald wieder besser und die Dame mit 87 lässt vielleicht das Auto stehen?

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 09:13

Schlagen Sie eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer vor?

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 17:59

da wäre doch der Journalist gefragt, der ganz sicher weiter recherchiert hat und weiß, ob die Dame ihren Führerschein noch hat

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.09.2018 21:53

Mangelnde Ortskundigkeit: ein lächerliches Argument. Das ist ja der Sinn der Verkehrsregeln, dass sie universell anwendbar sind und nicht nur im Umkreis von 2 km von daheim.

Eingeschränktheit aufgrund des Alters: In der Regel im fortgeschrittenen Alter massiv. Meine Mutter verweigert bereits teilweise die Mitfahrt bei ihren gleichaltrigen Freundinnen, weil die teils schon so einen gefährlichen Dreck zusammenfahren - es mangelt an der gesundheitlichen Eignung und geistigen Erfassung des Verkehrsgeschehens bzw. an der korrekten, sinnvollen Einordnung des selbst gelenkten Fahrzeugs in das komplexe Verkehrsgeschehen.

Rennradfahrer: große Geschwindigkeit, aber selten schneller als Autos (außer Bergab oder auf verwinkelten Kursen - dort jederzeit).
Warum ein Radfahrer per se schlecht sichtbar sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Offenbar eine beabsichtigte Unterstellung.

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Betroffener127 (3.716 Kommentare)
am 10.09.2018 08:35

Alles andere als regelmäßige Fahrtüchtigkeitsuntersuchungen ist eine Farce und höchstens dem Wählerpotential geschuldet.

Der vierte Einzelfall von über 80-jährigen in einer Woche.

Untersuchung :
Unter 60 = alle 2 Jahre
über 60 = jährlich

Klar kommt das nicht gut an. grinsen

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beisser (10.418 Kommentare)
am 10.09.2018 08:54

Weil wir schon dabei sind. Wenn man sich die Meldungen über ertappte Alkolenker betrachtet, sollte man diese Untersuchungen auf regelmäßige Tests der Leberwerte ausweiten. Und zwar für ALLE. Die Schluckspechte am Lenkrad sind bestimmt die grössere Gefahr. Besonders wenn man sich die Unfallfolgen anschaut.

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Orlando2312 (22.673 Kommentare)
am 10.09.2018 16:25

Was machen wir mit den jungen Rasern zwischen 20 und 25? Und was machen wir mit jenen, die auch überholen, wenn mein keine ausreichende Sicht nach vorne hat? Auch jährlich? Oder das ein Tabu wegen des Jugendkults? grinsen grinsen

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Orlando2312 (22.673 Kommentare)
am 10.09.2018 16:28

Die Wahrheit ist: wo Menschen handeln wird es immer Fehler geben, aus den unterschiedlichsten Ursachen. Fehlerlosigkeit wird es niemals geben.

Es hat gar keinen Sinn, dass die Jungen auf die Alten hinhacken und umgekehrt.

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Betroffener127 (3.716 Kommentare)
am 10.09.2018 16:40

Mit den Jungen, bzw. gilt für alle, ist es ganz einfach. Wer rast, während dem Fahren das Handy am Ohr hat.... geht die nächsten 6 Monate zu Fuß.

Man muss sich nur trauen, die Gesetze zu verschärfen. Es trifft keinen einzigen Unschuldigen, denn jeder hat es mit seinem Verhalten in der Hand.

In der Schweiz funktionieren harte Strafen einwandfrei, was sich auch auf die Unfallbilanz positiv auswirkt. In Österreich sind das alles Kavaliersdelikte, bis eben jemand im wahrsten Sinne des Wortes leider auf der Strecke bleibt.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 10.09.2018 21:58

Unter 60 nicht, außer bei Verdachtsfall.
Über 65 und bis 75 alle fünf Jahre, über 75 alle 3 Jahre, ab 85 jährlich.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 08:33

Auch ein Rennradfahrer muss den Verkehr vorausschauend im Blick haben und nicht nur die nächsten drei Meter. Immerhin hat der evtl. die Geschwindigkeit eines Mopeds oder bergab sogar mehr, aber niemals dessen Brems- und Ausweichmöglichkeiten bei der geringen Reifenaufstandsfläche. Darum haben die ja auch eigene Vorschriften.
Es ist ja frappant, wie sich die Unfälle mit Rennrädern häufen, der Autofahrer kann je nach Winkel dessen Geschwindigkeit nicht zwangsläufig abschätzen.

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 09:11

@hintergrundleser:
.....und vielleicht auch noch einen Blick in die Zukunft werfen können, um unsinnige, fahrlässige Fahrmanöver anderer Verkehrsteilnehmer voraussehen zu können

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 10:24

Das ist zweischneidig: der Radfahrer kam entgegen und da kann der Autofahrer schlecht abschätzen, dass der noch weit entfernt sichtbare Radler vielleicht mit einem gewaltigen "Zunder" daherkommt. Zwischen 15 und 40 ist ein Unterschied. Und bei der üblicherweise gebückten Haltung der Rennradler samt Blick nach unten hat der vielleicht auch den Blinker nicht gesehen und so seine Geschwindigkeit rechtzeitig verringert.
Und in diesem Fall sind vermutlich beide Faktoren zusammengetroffen mit schlimmen Ergebnis für beide Seiten (der Dame ist das ja sicher auch nicht egal).

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pepinho7 (81 Kommentare)
am 10.09.2018 13:09

"... und da kann der Autofahrer schlecht abschätzen ..."

Ein Autofahrer muss die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer abschätzen können, auch die von Radfahrern. Können Sie mir erklären warum man die Geschwindigkeit eines mit 45 km/h "heranbrausenden" Rennrad nicht abschätzen können sollte, aber bei einem Moped dies kein Problem sein darf?

Ich bin viel mit dem Auto und mit meinem Rennrad unterwegs. Mit Respekt auf beiden Seiten könnten viele gefährliche Situationen vermieden werden.

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INKA7 (166 Kommentare)
am 10.09.2018 10:32

Der Geradeausfahrer muss nicht bremsen! Häufung durch Unfälle mit Oldies ist das Problem und ein Tabu noch dazu.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 11:00

Aber auch der Geradeausfahrer muss vorausschauend fahren! Das gilt auch für Rennradfahrer, wenn sie nicht auf einer abgesperrten Strecke unterwegs sind. Da sind Motorradfahrer oft sicherer unterwegs, die halten wenigstens den Kopf hoch und rechnen meistens mit solchen Risken.

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StefanieSuper (5.401 Kommentare)
am 10.09.2018 13:43

Vielleicht sollte man den Radfahrer außerhalb des Stadtgebietes vorschreiben sich besser sichtbar zu machen zb. Blinklicht. Dann werden sie nicht so schnell übersehen. Viele "Rennfahrer" verwechseln auch gerne die Straße mit einem Trainingsort. Ich benütze zu meinem Schutz und dem Schutz der anderen so oft es nur geht den Radweg. Das kommt aber für die älteren "Möchtegernsportler" nicht in Frage, da man dort nicht zu zweit oder dritt nebeneinander fahren und sich unterhalten. Das ist einerseits dumm und sehr provokant.

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amha (12.221 Kommentare)
am 10.09.2018 13:47

Due Strasse IST oft Trainingsort! Ob dir das nun passt oder nicht!

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 16:51

Aber keine freie geschützte Fläche, es gibt da spezielle Bestimmungen für Rennradfahrer! Das sollte auch klar sein und nicht jeder Unfallgegner ist eine alte Oma, an der man sich rasch abputzen kann, weil sie halt scheinbar halb blind ist.
Warum gibt es eigentlich in letzter Zeit so viele Unfälle mit Rennradfahreren? Auch das "Training" ist den Vorschriften der StVO unterworfen, wozu etwa das Fahren auf Sicht gehört!

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 17:31

heißt fahren auf Sicht, dass ich spüren muss, wenn mir jemand (egal ob Mann oder Frau) den Weg abschneidet, bzw. mir den Vorrang nimmt?

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 10.09.2018 19:26

Fahren auf Sicht heißt, innerhalb des einsehbaren Bereiches anhalten zu können, auch bei unvorhergesehenen Vorkommnissen, wobei bereits geparkte Autos am Straßenrand ein erhöhtes Risiko mit höher nötiger Aufmerksamkeit sind, etwa durch Kinder. Grenzfälle geteilter Verantwortung erläutert später der Richter in der Urteilsverkündigung.

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pprader (1.661 Kommentare)
am 10.09.2018 17:28

schon mal den Gesetzestext zum Thema Rennrad und Radweg gelesen?

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mynachrichten1 (15.545 Kommentare)
am 10.09.2018 08:21

das auch viel Jüngere manchmal ganz blind sind und Zweiradfahrer oder auch speziell Radfahrer übersehen, das weiß man ja.

und wenn dann vor Gericht noch blöd dahergeredet wird, von wegen der Radfahrer ist so schnell gefahren bergab, dann wundert man sich welche Anwälte da überhaupt Zulassungen für öffentliche Gerichte haben.

und dann kommt noch der Schadenersatz und manchmal ganz schön dumme Streitereien mit Gerichten, obwohl eh alles klar ist.

Aber so tun, das nur Ältere andere übersehen können, das ist genauso wie bei Lenkern die gerade mal 0,6 haben eine total einseitige Darstellung.
Ich selber fahre unter anderem einen patscherten SUV und da ist es mit auch schon passiert, das durch die A Säule die Sicht auf Bevorrangte beeinträchtigt wurde. Peinlich und gottseidank nichts passiert.

Und noch was bezüglich Verkehrssicherheit: Es gibt Kreuzungen, die sind trotz großer Stopptafeln immer eine Gefahr, weil nicht einsichtig.
Hier müssten Behörden selber tätig werden!!!!!

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