Auf Einbrecher geschossen: Auch der Hausbesitzer sitzt auf der Anklagebank
ST. PÖLTEN. Nach einem Einbruch in St. Valentin, bei dem der Hausbesitzer auf den flüchtenden Täter geschossen hat, mussten sich heute beide Männer vor Gericht verantworten.
Zwei Kroaten sind heuer im Februar in ein Haus in St. Valentin eingebrochen. Der Besitzer überraschte das Duo und feuerte mit einer - illegalen - Pistole zwei Schüsse auf die flüchtenden Männer. Einer, ein 47-jähriger Kroate, wurde von dem Projektil am Oberschenkel getroffen. Er erlitt eine schwere Verwundung und wurde an einer Tankstelle in Ennsdorf entdeckt. Sein Komplize hatte ihn dort aussteigen lassen.
Heute mussten sich sowohl der angeschossene Einbrecher als auch der Hausbesitzer vor Gericht in St. Pölten verantworten. Dem Kroaten wurde versuchter gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl vorgeworfen, der Hausbesitzer muss sich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes verantworten, weil er keinen Waffenschein für seine Pistole hatte.
Prozess vertagt
Bei dem 65-jährigen Hausbesitzer ging es um die Frage, ob er in Notwehr auf die Einbrecher gefeuert hatte. Dies verneinte die Staatsanwaltschaft aber. Jener Schuss, der den Einbrecher traf, sei nicht mehr gerechtfertigt gewesen, da die Einbrecher zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Beute flüchteten, und der Angriff auf sein Eigentum bereits beendet war.
Der 46-Jährige erhielt wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig 40 Monate Haft. Das Verfahren gegen den wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagten Schützen wurde ausgeschieden und vertagt. Eingeholt wird laut dem Richter ein Schussgutachten und ein medizinisches Gutachten zur Schwere der Verletzung des Einbrechers.
Wie sagte seinerzeit LH Pröll im Fall des Einbrechers in Krems ?
"Wer einbrechen geht, muß damit rechnen,
daß auf ihn geschossen wird."
Ja, Manche trifft es dabei hart, wie den Jugendlichen in Krems
und Andere haben wieder ein Glück, wie der in Ennsdorf.
Aber gerade hier ist eine Anklage wegen Notwehrüberschreitung
reichlich überzogen.
Eine Verwaltungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes
ist hingegen eine logische Amtshandlung.
Wenn der Hausbesitzer nicht nachgeschossen hätte dann hätte der Herr Landespolizeidirektor Pilsl mitsamt seiner Truppe bis heute keinen der beiden Einbrecher dingfest machen können, die Arbeit im sogenannten Landes Sicherheitsrat scheint in über Gebühr zu belasten. Eine Anklage noch dazu wegen Vorsätzlichkeit ist völlig absurd und pervers und gemein.
Nachdem ein Hausbesitzer im Bezirk Amstetten einen Einbrecher angeschossen hatte, sind am Mittwoch beide Männer in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der Prozess gegen den Schützen wurde vertagt, der Dieb zu 40 Monaten Haft verurteilt.
Quelle: ORF Niederösterreich (https://noe.orf.at/)
Österreich und Absurdistan. Täterschutz vor Opferschutz. Verkehrte Welt.
Ein Problem ist jedenfalls der illegale Waffenbesitz. Zu klären ist auch die "Verhältnismäßigkeit". Auch bei Polizisten wird nach Waffengebrauch oft die Verhältnismäßigkeit hinterfragt.
Wenn man für das Trampel „Rackete“ spendennkann, gibt es auch ein Spendenkonto für die Verteidigung des Schützen?
Was lernen wir daraus?
Niemals auf eine Person, die dir den Hintern zeigt, schießen.
Das geht bei keinem Richter als Notwehr 'eini'.
Für solche Fälle hat man einen Bumerang.
Würde mich nicht wundern wenn der Hausbesitzer mehr" ausfasst " ala der Einbrecher
Immer so schießen das er vor Gericht nicht mehr aussagen kann.
Wird für den Hausbesitzer nicht so gut aussehen. Gemäß den Bericht lag kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mehr vor, das wäre zuvor im Haus was anderes gewesen.
Gegebenenfalls kommt er vielleicht noch mit Putativnotwehr weg.
(und ob der Einbrecher was erbeutet hat oder nicht, tut nichts zur Sache)
Grundsätzlich meine ich aber, sollten solche Fälle mit Beschlagnahme der Waffe und einer Strafe für illegalen Waffenbesitz enden.
Der Schuss selbst sollte in einem solchen Fall "gratis" sein.
Wenn ich es richtig verstanden habe wurden die Einbrecher gefasst weil einer angeschossen und verletzt wurde.
Insofern finde ich einen nicht tödlichen Schuss auf den Täter der zur Aufklärung führte vertretbar.
Zudem darf man davon ausgehen dass sich der Schütze in einer Ausnahmesituation befunden hat. Im Gegensatz zu Polizisten werden Zivilisten nicht auf solche Extremsituationen vorbereitet und können daher auch mal die Grenzen der Selbstverteidigung etwas großzügiger auslegen.
Eben nicht - da er die Waffe illegal besessen hat. Hoffe es gibt ein strenges Urteil gegen ihn.
Ich finde illegale Waffen auch nicht o.k.
Ihr Vorschlag für den angeschossenen Kroaten?
Sitzkreise?
Traumatherapie?
Physiotherapie?
Frühpension?
Der Kroate bekommt sein Urteil für den versuchten Diebstahl.
Hier diskutieren wir über den Einsatz der illegalen Waffe anscheinend bei der Flucht ohne Diebsgut.
Das ohne Diebesgut konnte aber der Hausbesitzer noch nicht wissen.
Und dafür ein ganz mildes für das Einbrecherduo!
@SILKRO
bin ganz ihrer Meinung.
Lebenslang für den Hausbesitzer
Freispruch und Schmerzensgeldanspruch für die Einbrecher. Eventuell zwangsweise Übergabe des Hauses an die Einbrecher. Das wäre doch das Mindeste.
Ironie aus.
Hilfe- ein Toleranzradikaler !
Hoffentlich erwischt es Sie nicht auch einmal!
Hat nicht jeder das Recht sein hab und gut zu verteidigen. Und bei fremden weiß man nie ob sie nicht im allerletzten Moment ein Messer zuecken. Da ist eine Waffe zur Verteidigung schon besser.
ja, wenn der waffenbesitz gesetzmäßig gewesen wäre
...und die Einbrecher nicht schon im Weglaufen gewesen wären.....
nala2, enttäuschen'S mi net. Jetzt müssten Sie noch sagen, dass die Kriminellen alle nur lauter Linke sind.
Ganz oben: " ... müssen sich heute beide Männer vor Gericht verantworten. "
Da erhebt swich die Frage: Wird der zweite Mann des Einbrecherduos überhaupt nicht angeklagt?
Ob er auch im Haus drinnen war geht aus dem Artikel nicht hervor. Doch selbst wenn er nur im startklaren Auto gewartet hat wäre das eine Mittätetrschaft beim gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl. Möglicherweise kommt auch noch unterlassene Hilfeleistung dazu - statt ins Krankenhaus zu fahren setzt er den Kollegen (fast) in der Pampa aus.
"Da erhebt sich die Frage: Wird der zweite Mann des Einbrecherduos überhaupt nicht angeklagt?"
Anklagen können sie ihn schon.
Wird aber schwierig sein, denn der "tapfere Kamerad" hat seinen
verletzten Buddy ja aus dem Auto geworfen und ist abgehauen.
Sicher kann er sich nach Kroatien abgesetzt haben. Oder sein neuer “Arbeitsplatz“ ist vielleicht Deutschland.
Doch der Angeschossene könnte ja Namen etc. bei der Festnahme genannt habren. Wirkt sich strafmildernd aus.Es sei denn, es steckt eine große, mafiaähnliche Orghanisation dahinter, dann wäre es nicht gut zu “singen“. War es nur eine “Erwerbsgemeinschaft“ der beiden, dann ist Auspacken weniger gefährlich.
Naja, gleich herum zu ballern wenn der eh schon weg rennt ist m.M. schon grenzwertig.
Aber wenn`s einen selbst betrifft und in dem Schockmoment wüsst ich auch nicht wie ich reagieren würde.
Wie schon geschrieben: hinterehr sind alle (anderen) immer gscheiter.
Aber nach meinem pers. Gerechtigkeitssinn hält sich mein Mitleid mit dem Einbrecher ebenfalls in Grenzen.
Wahrscheinlich geht der Einbrecher straffrei, ist ja so arm, und der Hausbesitzer ins Gefängnis!
Man darf sich echt nicht wundern, dass die Einbrecher so gern ihre Arbeit in Österreich verrichten
Der Hausbesitzer hat aber ein Anhalterecht und Festmnahmerecht nach Paragraf 82 oder 86 StPO Strafprozessordnung und war auch berechtigt im Rahmen dieser Festnahmebefugnis nach zu schießen , außerdem weiß man ja nie bei einem Einbrecher ob er wirklich flüchtet oder nur einen Stellungswechsel anstrebt, insofern finde ich das Verhalten des Staatsanwaltes sehr gehässig und frage mich was für einen Verteidiger der Hausbesitzer hat.
mein Mitleid mit Kriminellen hält sich in Grenzen unsere Justiz lebt ja schon den Täterschutz !
Keine Pistole ist illegal!
Falsch!
Jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe.
Deiner Argumentation folgend, müsste man die Guttis dann auch stets korrigieren: jeder illegale Zudringling war mal ein legaler Bürger seines Heimatlandes.
Bin schon sehr gespannt auf das "Urteil".
Von Täter-Opfer Umkehr darf ausgegangen werden.
Interessant wäre noch ob den Vorsitz eine RichterIn hat.
Der "Jannée" für die Landbevölkerung aus dem Suburbs von Lambach meint also:
"Wer auf fliehende Einbrecher schießt ist im Recht"
(„Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben.")
Welches Schweinderl hättens denn gern?
Ah. Blödsinn. Geht ja nicht!
"Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben."
Sie würden die Einbrecher sicher auf Kaffee und Kuchen einladen
und eine Woche lang beherbergen.
Täter - Opfer Umkehr?
Wer hat auf die Geflüchteten ohne Beute geschossen?
So ein Rechtsstaat ist wirklich was ungeheuerliches, da darf man einfach nicht mehr herumballern wie man will. Muss man sich echt vor Gericht verantworten.
Ja stimmt, was für eine Frechheit, der arme Einbrecher wollte doch nur seinen Job machen ....
Woher konnte der Hausbesitzer wissen, dass der Täter (oder die Täter) keine Beute gemacht haben?
Natürlich hat einer keinen Fernseher mit 55 Zoll Bilddiagonale (oder ähnliches) weggetragen , doch die wertvolleren, lukrativen Dinge (Bargeld, Schmuck) sind viel kleiner und könnten sich in der Hosen- oder Jackentaschetasche befinden.
Hinterher ist man immer g'scheiter!
fein-fein... ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie einmal in die selbe Situation wie er Hausbesitzer geraten... dann fragen Sie vorher bestimmt den/die Einbrecher ob sie bereits Beute gemacht haben und erst dann setzen Sie Maßnahmen.. wie immer die dann ausfallen werden......