Bluttat auf Urfahraner Spielplatz: Angeklagter spricht von "Notwehr"
LINZ. Am Landesgericht Linz hat gestern der Mordprozess gegen einen inzwischen 17-jährigen Afghanen begonnen, der vor einem Jahr auf einem Spielplatz in Linz einen Landsmann erstochen haben soll.
Für den Staatsanwalt steht die Tötungsabsicht eindeutig fest, der Verteidiger plädiert auf Notwehr. Der Angeklagte wollte den Angreifer demnach "nur unschädlich" machen.
Ohne erkennbare Emotionen oder Reue schilderte der 17-Jährige gestern die Bluttat. Für den Staatsanwalt ließen die Umstände der Tat nur den Schluss zu, dass der Angeklagte töten wollte. So sei er bereits "mit dem Messer stichbereit im Ärmel" zu dem Spielplatz gegangen und habe dann mit "voller Brutalität" gezielt zugestochen. "Das kann nur Vorsatz gewesen sein", meinte er. Dass er aus Angst vor dem Landsmann die Waffe mitgenommen habe, wollte er nicht glauben.
Prozess auf 26. November vertagt
Ganz anders sah dies Verteidiger Andreas Mauhart. "Brutalst und hinterhältig" sei sein Mandant zuvor von dem späteren Opfer angegriffen worden. Auslöser des Konflikts war offenbar ein Streit um Drogen.
Nach seiner ersten Einvernahme machte der Beschuldigte gestern von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Prozess wurde auf den 26. November vertagt.
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