Chefin hat Kündigung zurückgenommen
URFAHR-UMGEBUNG. 19-jährige Kosmetikerin sollte nur 350 Euro Arbeitslosengeld erhalten
Ein gutes Ende hat der Bericht in den OÖN über eine 19-jährige Kosmetikerin genommen, die aufgrund der Corona-Krise gekündigt wurde und nur 350 Euro Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice (AMS) zugesprochen bekam.
Die Chefin der jungen Frau hat die Kündigung zurückgenommen und sie als Kurzzeitarbeitskraft weiterbeschäftigt – sehr zur Freude der 19-Jährigen und ihrer Familie. Wie berichtet, wird bei einer Kündigung zwischen Jänner und Juni das Gehalt des vorletzten Jahres herangezogen. Da die Kosmetikerin ihren Lehrabschluss aber erst im Juli 2019 gemacht hatte, wurde als Bemessungsgrundlage die Lehrlingsentschädigung herangezogen. Obwohl sie Vollzeitkraft war, hat das AMS per Bescheid ein Arbeitslosengeld in Höhe von 11,67 Euro (Tagsatz) berechnet. Eine Tatsache, die vor allem bei ihrem Vater Unverständnis ausgelöst hat: "Ohne ein familiäres finanzielles Auffangnetz würde meine Tochter in kürzester Zeit auf der Straße stehen."
Es gäbe in solchen Fälle unter Umständen die Möglichkeit eines Günstigkeitsvergleichs, so die Auskunft des AMS. Glücklicherweise braucht die 19-Jährige nicht mehr darauf zu hoffen, sie bleibt in dem Kosmetik- und Fußpflegestudio weiterhin beschäftigt.
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