Europacamp am Attersee: Geldstrafe gegen SPÖ wurde bestätigt
WIEN. Unzulässige Parteispende: Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch will sich "zur Wehr setzen"
Nach der ÖVP ist nun auch die gegen die SPÖ verhängte Strafe wegen eines günstig gepachteten Seegrundstückes bestätigt worden. Konkret geht es um das Europacamp am Attersee, das die Sozialistische Jugend seit 1962 um zehn Euro jährlich vom Land gepachtet hat. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die 45.000 Euro Strafzahlung gegen die Partei wegen einer unzulässigen Parteispende des Landes. Die SPÖ will sich nun an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.
Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt – die Landesimmobiliengesellschaft wollte den Zins Anfang 2020 auf 45.000 Euro anheben – wertete der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt die Immobilie im Vorjahr als unzulässige Parteispende des Landes und verhängte eine Geldbuße.
"Mit allen juristischen Mitteln"
Die SPÖ argumentierte unter anderem mit der Historie des Seegrundstückes. Es war nämlich von den Nazis "arisiert" und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich – und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen.
Aus Sicht der Partei lag daher weder eine Spende des Landes vor, noch könne der seit 1962 geltende Pachtvertrag unter das erst 2012 erlassene Spendenverbot fallen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigte umgehend den Weg in die nächste Instanz an, will sich neben dem Verwaltungs- aber auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Das deshalb, weil der Bestandsvertrag der SJ im Grundbuch verankert und vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums geschützt werde.
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert sowohl den historischen wie vertraglichen Kontext völlig", sagt Deutsch. Der Vertrag der ursprünglichen Eigentümerfamilie Pollack mit dem Land Oberösterreich sei nach wie vor gültig. "Wir setzen uns gegen diese Entscheidung zur Wehr und werden mit allen juristischen Mitteln um das Vermächtnis der Holocaust-Überlebenden, den freien Seezugang, kämpfen", sagt Deutsch. Die ÖVP war wegen einer ähnlichen Konstellation der Jungen Volkspartei am Mondsee zu zweimal 70.000 Euro Geldbuße verurteilt worden.