Ex-Besitzerin von Hitlerhaus ruft Obersten Gerichtshof an
Der Rechtsstreit um die Entschädigung für das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau zwischen Republik Österreich und der enteigneten Besitzerin wird sich weiter in die Länge ziehen.
Gestern hob das Oberlandesgericht Linz (OLG) wie berichtet das Urteil des Landesgerichts Ried auf, das eine Entschädigung von 1,5 Millionen Euro für das Hitlerhaus in Braunau für angemessen hielt. Heute gab Gerhard Lebitsch, Anwalt der früheren Eigentümerin des Hitlerhauses, auf OÖN-Anfrage bekannt, dass er für seine Mandantin die Entscheidung des OLG nach Ostern beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien anfechten wird. „Wir wollen das eindeutig ohne Wenn und Aber geklärt haben – das muss der OGH entscheiden“, sagte Lebitsch den OÖNachrichten.
Bisher flossen 812.000 Euro an Entschädigung von der Republik an die frühere Besitzerin. Für ihren Anwalt sei das „der unterste Wert, den der Sachverständige angenommen hat, weil die Republik Österreich über Jahre einen hohen Mietzins bezahlt hat, damit niemand anderes das Gebäude mietet.“
Auf die Frage, ob nach einer Entschädigung von 1,5 Millionen Euro der Rechtsstreit um das Hitlerhaus beendet sei, antwortete Anwalt Lebitsch: „Dann ist das Entschädigungsverfahren beendet. Gegen die Enteignung ist nach wie vor eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.“ Das Ziel seiner Mandantin sei es, das Hitlerhaus in den Familienbesitz zurückzubekommen.
Eine weitere Möglichkeit, womöglich sogar die Beste, wäre das derzeit noch sogenannte „Hitler-Haus“ zum Haus der Verantwortung bzw. House of Responsibility zu machen. Das Haus der Verantwortung ist eine seit dem Jahre 2000 im Raum stehende Idee mit dem Konzept neben der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vor allem die Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft in den Mittelpunkt zu stellen. Das Ziel wäre dieses belastete Haus zu einer internationalen Begegnungsstätte für junge Menschen mit dem Bedürfnis sich weiterzubilden zu machen und gleichzeitig die „Hitler-Stadt“ in eine „Stadt der Verantwortung“ zu rebranden. Jedoch obwohl unzählige Personen hinter dieser Initiative stehen, wurde das HRB noch nicht genehmigt. Daher hat es sich vor allem der Verein Österreichischer Auslandsdienst zur Aufgabe gemacht das Projekt voranzutreiben und weitere Unterstützer zu finden.
www.hrb.at
www.auslandsdienst.at
www.facebook.com/houseofresponsibilitybraunau
Also wenn es mir gehören würde, würde ich es Stein für Stein abtragen lassen, und jeden Stein bei Verkaufsplattformen im Netz verhöckern. Dann sind alle zufrieden. Das Haus ist weg und die Gesinnungsgenossen können sich ein Andenken erwerben und aufs Fensterbrett stellen oder sich sonst wohin schieben.
Ein Gewinner steht schon jetzt fest und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, nämlich der Anwalt.
Es erhebt sich die grundsätzliche Frage, ob Enteignung die tatsächlich einzige Möglichkeit war, diesen "Gedenkstättekult" mit anderen rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern.
Enteignungen wie unter Hitler ....,,
Typisch ÖÖN...
Warum?
Nachdem die O.Ö.N. immer wieder diese "Hütte" in Erinnerung brachte, steigt der Wert bei den Gutachtern jedes Mal.
Nach dem Motto:
Zahlt eh alles der Staat
an wosidolos
das kann ich dir sagen, was da los ist, du hast keinen Vogel sondern einen Lämmergeier, welches Verbrechen hat diese Frau begangen, du Komiker?
Die Show geht in die nächste Runde.
Wer will sich hier eigentlich profilieren?
Wäre ich die Eigentümerin, ich würde ja glatt 15 Mio. verlangen für den verfallenen Kasten.
Warum zahlte aber der Staat, für den verfallenden Kasten, gar soviel Miete ?
Mit dem Geld, dass die Besitzerin jetzt bekommt, kann sie sich locker den OGH leisten und recht hat sie.
Enteignung aus (partei)politischen Interessen gehört ex lege verboten.
Es gibt keinen Grund von öffentlichem Interesse für diese Zwangsenteignung.
Wenn die Republik oder wer auch immer das Gebäude haben will, kann der Preis natürlich von der derzeitigen Eigentümerin nach freiem Ermessen festgelegt werden. Alles andere gleicht der WILLKÜR einer DIKTATUR !!!!
Wieso fällt mir bei diesem Vorgehen sofort das Wort <Restitution> ein ?
Welches Verbrechen hat die bisherige Eigentümerin begangen, denn das Haus kann es nicht gewesen sein...
Was kann die Frau dafür das etliche Deppen das Haus als Gedenkstätte mißbrauchen. Diese Deppen sollen für die Ablöse zahlen.
Du bist ziemlich der größte Troll hier im Netz, lebst bestimmt noch in einer Höhle und hast von Eigentum null Ahnung....😛
Das Kuriose ist, dass der weitere Gutachter deswegen einen so hohen Gebäudewert angesetzt hatte, weil das Medienberichten zufolge nach der Ertragswertmethode erfolgt ist. Der Ertrag war aber nur deswegen so hoch, weil die Republik jahrelang einen recht hohen Mietzins bezahlt hatte, der angesichts der zusätzlichen Erhaltungsaufwendungen nicht marktkonform ist.
Es ist der Besitzerin überlassen welche Miete sie verlangt -marktkonform - ist das was jemand zu zahlen bereit ist - ob es das wert ist oder nicht ist in diesen Fall zweitrangig !! Zuerst ist das Haus 330 000 wert dann aufeinmal 850 000 - wollte da eventuell jemand eine ältere Frau ums Ohr hauen ??