Freundin geschlagen und gefangen gehalten: Haft für Teenager
LINZ. Er schlug die 19-Jährige mit einem Gürtel, einer Pfanne, einem Besenstiel und einem Schlagring und sperrte sie tagelang ein.
Ein Teenager, der seine Freundin nach einem Streit tagelang brutal geschlagen und in seiner Wohnung gefangen gehalten hat, ist gestern im Landesgericht Linz rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der 17-jährige, einschlägig Vorbestrafte, der erst im Oktober 2018 bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, legte ein umfassendes Geständnis ab.
Am 26. April hatte der Linzer seine Freundin, mit der er seit längerem eine On-Off-Beziehung führte, angerufen und gebeten, sie solle zu ihm kommen, da es ihm nicht gut ginge, führte die Staatsanwältin aus. Die junge Frau kam dem Wunsch nach. Sie blieb über Nacht, tags darauf eskalierte die Situation. Nachdem die Freundin das Handy des Angeklagten kontrolliert hatte, tat dieser das Gleiche und entdeckte eine Nachricht von einem Mann. Darauf sei er aus Eifersucht gewalttätig geworden und schlug zu. Zuerst mit Händen und Fäusten, dann mit einer Pfanne, einem Gürtel, einem Besenstiel und einem Schlagring. Sogar mit einem Messer ging er auf die 19-Jährige los, rutschte jedoch ab und verletzte sie „nur“ an der Zehe, beschrieb die Anklägerin.
Video: 17-jährige Linzer muss für 15 Monate ins Gefängnis und ist weitere fünf Jahre auf Bewährung.
Das Martyrium zog sich über mehrere Tage hin, denn der 17-Jährige sperrte seine Freundin in der Wohnung ein. Am 2. Mai gelang ihr die Flucht. Der Bursch hatte geschlafen und vergessen, die Wohnungstüre abzuschließen. Die Frau flüchtete und ging ins Spital. Mehrere Rippenbrüche, Prellungen, Hämatome und die Schnittwunde am Fuß lautete die Diagnose. Der Angeklagte gestand vor Gericht diesen Tathergang. Er entschuldigte sich bei dem anwesenden Opfer, die junge Frau erklärte kurz „passt scho’“. „Hut ab“, fiel dem Richter nur auf diese „toughe Reaktion“ ein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Mandant „auf die schiefe Bahn“ geraten würde, sei „sehr, sehr hoch“ gewesen, erklärte die Verteidigerin das gewalttätige Potenzial des Teenagers. Als Achtjähriger ins Heim abgeschoben, ohne elterliche Liebe aufgewachsen, Schulabbrecher und arbeitslos, gab die Rechtsanwältin einen Einblick in dessen bisheriges Leben. Hinzu kommt noch ein langjähriger Drogenkonsum, wie aus dem Akt hervorgeht.
Seit zweieinhalb Jahren wird der Bursche, der bereits wegen Nötigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung Haftstrafen ausgefasst hat, von mehreren Personen betreut. Offensichtlich ohne Erfolg, wie der Richter anmerkte. „Wie viele Betreuer soll man Ihnen noch zur Seite stellen?“, fragte er den Angeklagten. Als junger Erwachsener müsse er jetzt mal selber Verantwortung übernehmen. Und dazu gehöre aus Sicht des Richters, dass er die Beziehung zu dem Opfer endgültig beende. Denn diese sei eine „Spirale, die sich in eine ganz ungesunde Richtung dreht“, erklärte der Richter des Schöffengerichts.
Die Verteidigerin sprach sich trotz der „schweren Straftaten“ für ein mildes Urteil aus, um dem jungen Mann „eine Chance auf Reintegration“ zu geben. Das Gericht blieb mit dem Urteil von 15 Monaten Freiheitsstrafe im unteren Bereich des fünfjährigen Strafausmaßes
Ich hab noch einen löschverdächtigen Kommentar auf Lager.
"Pfanne", "Gürtel" und "Schlagring" wurden richtig geschrieben, aber beim Besen haperts.
Naja, "Besen" ist auch orthografisch korrekt, aber der "Stil" nicht.
Man kennt den Baustil, und auch die stilvollen Reden des Dr.Bellen, dann den Kunststil und andere Stilbrüche.
Der Besen aber verlangt den Stiel, sonst ist er nur ein Bartwisch, und nicht einmal DER.
Die etwas umständlichen Ausführungen der Advokatin könnte man mit dem kurzen Satz "Er hatte eine schwere Kindheit" zusammenfassen.
Das versteht jeder.
im Artikel
Das Gericht blieb mit dem Urteil von 15 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt im unteren Bereich des fünfjährigen Strafausmaßes. Zwei noch offene Bewährungsfristen wurden von drei auf fünf Jahre verlängert.
der gfreit sich auf die Fristverlängerung ...unfassbar mild diese strafe .
Man nennt es "Fristenlösung"
Und nach der haft wartet die Herkules auf ihn. Waere zumindest ein Wunschtraum. Darum brauchen wir den kickl.
Und wo willst du ihn hinbringen?
Dorthin, wo er Doppelstaatsbürger ist.
Das wäre wo?
"Als Achtjähriger ins Heim...ohne elterliche Liebe aufgewachsen... Schulabbrecher...arbeitslos...langjähriger Drogenkonsum.."
erinnert stark an die "interkulturelle Zusammenarbeit" aus dem andern Bericht heit: "Babyface": 43-köpfige Jugendbande ausgeforscht...
Österreichische Pässe san jo zum Schleuderpreis seit den rotschwarzen Versagern der letzten Jahrzehnten vergeben worn,
wie an den sauberen Herrn: www.wochenblick.at/auf-fronturlaub-wiener-is-kaempfer-bekam-12-400-euro-an-sozialleistungen
und die die Fraunhäuser san jo a stark "interkulturell" überfüllt 😢 😢 😢
Dieser 17 jährige Österreichische Bursch steht für:
Unsere Traditionen 🤛
Unsere Werte 🤛
Unsere Heimat 🤛
Unser Österreich 🤛
Mehrere Anhaltspunkte deuten darauf hin, dass der Bursche zwar Österreicher, aber Parallelösterreicher ist. Einer besteht gleich einmal in der unwiderlegbaren statistischen Tatsache, dass bei männlichen Linzer Wesen in dieser Altersgruppe 70% von der parallelen Sorte sind, wozu noch die doppelt sogroße Tendenz zu Rechtsverletzungen bei den erwähnten 1.Güteklasse-Linzern (wie in ganz Österreich) kommt. Daher ist die Fremdenwahrscheinlichkeit leicht doppelt so groß wie die Autochthonwahrscheinlichkeit.
Dann gibts noch allerhand andere Gründe. zB verschweigt die OÖN wie alle Zeitungen den Higru. Das gehört bereits zu den Volksbräuchen, man nimmt es eh nur mehr müde lächelnd zur Kenntnis.
Ebenso müde sind die Einwände der Lefties: "Es ist ganz egal, ob ein Vorder-Oberösterreicher oder ein Hintergrundobö die Straftat begangen hat" ---
Nicht egal. Wäre der Higruz dort, wo er hingehört, so wäre es nicht passiert. Vielleicht wäre der 19jährigen ein anderes Unglück widerfahren, aber DAS nicht.
"17" und "Bursch" weisen für mich auf "nicht von da" hin.
Importierte Kriminalität also wieder einmal. Einzelfall natürlich.
Bei "19" und "Opfer" handelt sich um welche Nationalität?
Der Kulturkreis macht´s!
Ein viel zu mildes Urteil.....
Ein Ösi wäre nicht so billig davongekommen.
Immerhin ist er nicht nur mit rosaroten Wattebällchen auf freiem Fuß beworfen worden...
Jugendlichkeit und Geständnis konnten als Milderungsgrund angerechnet werden.
... und die Staatsanwaltschaft war auch damit einverstanden - sonst wäre das Urteil ja nicht rechtskräftig.