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Führen DNA-Analysen auf die Spur der unbekannten Mutter?

30. Dezember 2019, 00:04 Uhr
Führen DNA-Analysen auf die Spur der unbekannten Mutter?
Auch Babyklappen sind ein sicherer Ort, um Neugeborene abzugeben. (Symbolbild) Bild: colourbox.de

LINZ. Sozialressort des Landes Oberösterreich: "Es gibt in allen Krankenhäusern die Möglichkeit einer anonymen Geburt".

Nachdem Bewohner eines Mehrparteienhauses in Lichtenberg (Bezirk Urfahr-Umgebung) in der Nacht auf Sonntag im Stiegenhaus ein Neugeborenes entdeckt haben, ermitteln Polizei und Justiz nun die Identität der Mutter.

Ermittelt werde wegen Aussetzung, sagte der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. "Die strafrechtliche Komponente steht für uns aber nicht im Vordergrund", betonte Christl. "Wir machen uns Sorgen um die Mutter. Wir gehen davon aus, dass es ihr schlecht geht, sie sollte die dementsprechende Hilfe bekommen", sagte der Staatsanwalt. Trotz der Blutspuren, die in dem Haus gefunden wurden, gehen die Ermittler nicht davon aus, dass die Mutter das Neugeborene auch in dem Mehrparteienhaus entbunden hat. Es sollen DNA-Untersuchungen angeordnet werden. Dies in der Hoffnung, damit die Mutter ausforschen zu können. "Der beste Weg wäre aber, wenn sie sich von sich aus meldet."

Das Baby wurde nach Linz in den Med Campus IV (die ehemalige Landes-Frauen- und -Kinderklinik) des Kepler Universitätsklinikums (KUK) gebracht. Dort werde es auf der Normalstation betreut, es gehe ihm "den Umständen entsprechend gut", sagte gestern KUK-Sprecherin Astrid Petritz.

"Es gibt in Oberösterreich für Mädchen und Frauen in allen Krankenhäusern die Möglichkeit, ein Kind anonym zur Welt zu bringen", betonte gestern Harald Scheiblhofer, Sprecher von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SP). Der Vorteil sei klar: Die Geburt finde unter geschützten medizinischen Bedingungen statt. Alleine zu entbinden, sei mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem gebe es in Oberösterreich auch an vier Krankenhäusern – in Linz, Wels, Ried und Vöcklabruck – "Babynester", auch "Babyklappen" genannt. Dort gebe es die Möglichkeit, ein Neugeborenes an einem "sicheren und warmen Ort" abzugeben. Die Zahl der dort abgegebenen Babys sei in den vergangenen drei Jahren bei null bis zwei gelegen.

Amt übernimmt die Obsorge

Für ein Findelkind schreibe das Gesetz vor, dass die Obsorge auf das Jugendamt übergehe. In solchen Fällen suche die Behörde zunächst nach geeigneten Pflegeeltern. Nach einer 14-tägigen Wartefrist werde ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Dennoch sei nicht ausgeschlossen, dass das Kind irgendwann zur Mutter zurückkomme. "Man muss in Erfahrung bringen, wer die Mutter ist und welche Beweggründe sie hatte, ihr Kind wegzugeben."

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