Geldwäsche-Prozess: Provision "fürs Nichtstun"
LINZ. Angeklagte soll Konten für Betrüger eröffnet haben
Eine Annonce im Internet, in der Geld "fürs Nichtstun" versprochen wurde, hat einer Frau aus dem Bezirk Linz-Land eine Anklage wegen Geldwäscherei eingebrockt. Gestern musste sich die 45-Jährige als Angeklagte vor Gericht in Linz verantworten.
In dem Inserat waren monatliche "Provisionszahlungen" in Höhe von 800 Euro in Aussicht gestellt worden. Die Beschuldigte eröffnete daraufhin vier Bankkonten und soll diese einer Gruppe von Betrügern zur Verfügung gestellt haben, über die die Täter fast 110.000 Euro in die Türkei transferiert haben sollen. Zu einem Urteil kam es nicht. Die Verhandlung wurde auf Zeit vertagt, um weitere Zeugen zu laden. Das Gericht will auch die Bankmitarbeiter anhören. Im Fall einer Verurteilung drohen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Laut Anklage agierten die Betrüger von Deutschland aus. Sie gaukelten ihren Opfern vor, online eine "Goldscheideanstalt" zu betreiben: Sie könnten für ihre Kunden Gold und Goldmünzen zu günstigen Preisen kaufen. Die Opfer überwiesen, geliefert wurden die Goldprodukte nie. Stattdessen sollen die Gelder mit Hilfe der angeklagten Frau aus Oberösterreich aus dem EU-Raum geleitet worden sein. Diese soll dafür Provisionen in Höhe von rund 4500 Euro erhalten haben.
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