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Hundehaltegesetz
In Oberösterreich gibt es 74.446 offiziell gemeldete Hunde (Stand 2017). Hundehalter müssen sich in Oberösterreich an folgende gesetzliche Vorgaben halten: Der Besitzer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Meldung bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Diese muss binnen drei Tagen erfolgen, sobald das Tier zwölf Wochen alt ist. Absolvierung eines Sachkundenachweises Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip und Meldung der Chipnummer bei der Heimtierdatenbank des Bundes Leinen- oder Maulkorbpflicht im Ortsgebiet, aber z. B. auch in Schulen, Kindergärten sowie bei Menschenansammlungen Exkremente im Ortsgebiet unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen Hundesteuer: Die Höhe wird von der Hauptwohnsitzgemeinde festgesetzt. Richtiges Verhalten im Ernstfall:Kommt ein Hund etwa auf ein Kind zugelaufen, sollte man sich schützend davorstellen. Hat ein Hund bereits zugebissen, keinesfalls versuchen, das Opfer wegzuzerren. Bei einem großen Hund kann versucht werden, die Hinterläufe zu erwischen und dann das Tier entweder in die Höhe zu ziehen oder gar auf den Rücken zu drehen.