Behörde greift jetzt gegen illegales Glücksspiel durch
INNVIERTEL/SCHÄRDING. Lokalen, mit denen es immer wieder Probleme gibt, droht sogar Schließung des Betriebs.
Illegales Glücksspiel ist längst nicht mehr nur auf Großstädte konzentriert: Auch im Innviertel gibt es Lokalbetreiber, die immer wieder im Zusammenhang mit illegalen Glücksspielautomaten auffallen, so die Behörden. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding geht jetzt unter Behördenchef Rudolf Greiner in die Offensive.
Behördenoffensive in Schärding
Besonders "hartnäckigen" und bereits mehrfach ertappten Betreibern von illegalen Glücksspielautomaten droht sogar die Schließung ihres Betriebs – im Bezirk Schärding sind konkret zwei Betriebe im Schließungs-Visier, wie Friedrich Burgstaller von der Bezirkshauptmannschaft Schärding auf OÖN-Anfrage bestätigt.
"Es gibt auch in unserem Bezirk Betriebe, die immer wieder Probleme machen", so Burgstaller. In einigen Fällen haben bereits verhängte Strafen offenbar nicht die nötige Wirkung erzielt: Laut Experten lassen sich bis zu 30.000 Euro "Erlös" pro illegalem Glücksspielautomat pro Monat machen – an der Steuer vorbei.
Besteht der begründete Verdacht, dass im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit Glücksspiele entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes veranstaltet oder durchgeführt werden, und ist begründet anzunehmen, dass eine Gefahr der Fortsetzung besteht, so kann die Behörde nach vorheriger Aufforderung zur Einstellung dieser Tätigkeit gemäß § 56a Glücksspielgesetz an Ort und Stelle die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes verfügen, so die Experten.
"Wir haben konkrete Betriebe im Visier und ziehen die Möglichkeit der Betriebsschließung durchaus in Betracht", so Friedrich Burgstaller. Die Erfahrung habe gezeigt, dass in manchen Fällen nach dem Einschreiten der Finanzpolizei verplombte Automaten kurzerhand zur "Seite" gestellt und neue, illegale Glücksspielautomaten aufgestellt wurden.
In Oberösterreich ist die Bewilligung für Glücksspielautomaten auf drei konkrete Systemanbieter beschränkt – zur Aufstellung und zum Betrieb von landesweit 1176 Automaten. Glücksspielautomaten oder sonstige Ausspielungssysteme von anderen Anbietern sind laut Behörden als illegales Glücksspiel anzusehen.
Rat: umgehend entfernen
Wobei den Behörden durchaus bekannt sei, dass nach wie vor viele illegale Automaten aufgestellt sind. Vielfach werde durch diese Anbieter angeführt, dass das Glücksspielgesetz derzeit wegen rechtlicher Verfahren nicht anwendbar sei. Eine Annahme, die laut Behörden nicht zutreffe.
Betreibern illegaler Glücksspielautomaten wird nochmals eindringlichst empfohlen, diese Automaten umgehend zu entfernen. Zumal jetzt auch die Schließung des Betriebs droht.