Mit tätowierten Hakenkreuzen auf den Knien im Gefängnishof herumstolziert
BRAUNAU/RIED. Ein 26-Jähriger soll laut Staatsanwaltschaft bereits am Tag seiner Verurteilung wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung erneut straffällig geworden sein.
Wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne und räuberischen Diebstahls muss sich demnächst ein 26-jähriger Asylwerber aus Georgien vor einem Geschworenensenat in Ried verantworten. Die Abläufe werden für den Mann nicht neu sein. Am 11. Oktober 2023 wurde der Beschuldigte nämlich schon einmal wegen eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt.
Im Sommer 2023 war der Mann, bekleidet mit einer kurzen Hose, in einem Geschäft einkaufen. Dabei waren zwei auf seinen Knien tätowierte Hakenkreuze zu sehen. Bei der Verhandlung wurde der Angeklagte vom vorsitzenden Richter mehrfach und eindringlich darüber informiert, dass er seine Hakenkreuze verdecken müsse, da ihm ansonsten erneut ein Verfahren drohe. Das war dem Georgier und ehemaligen professionellen Judokämpfer offenbar völlig egal. Noch am Tag seiner Verurteilung soll er sich in der Justizanstalt Ried erneut im NS-Sinne wiederbetätigt haben. Im Rahmen der Schwerpunktvisitation verließ er um zwölf Uhr seinen Haftraum – wiederum mit kurzen Hosen und ohne Kniestrümpfe. Laut Anklage waren die Hakenkreuze für mehrere Justizwachebeamten und 36 Mithäftlinge klar erkennbar.
"Die Kniestrümpfe hat er erst nach mehrfacher Aufforderung widerwillig übergezogen", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried. Nach zwei Stunden soll der Georgier laut Anklage erneut mit kurzen Hosen im Innenhof der Justizanstalt aufgetaucht sein.
Und auch drei Tage später präsentierte der Georgier seine beiden Hakenkreuze im Innenhof der Justizanstalt. "Die wiederholte Aufforderung, die einschlägigen Tätowierungen abzudecken, ignorierte er. Er lachte eine Justizwachebeamtin provokant aus und marschierte noch einmal durch den Innenhof", sagt Ebner und fügt hinzu: "Bei seiner Befragung gab er dann an, dass ihm die Erinnerungen fehlen würden, absichtlich habe er die Hakenkreuze aber nicht gezeigt."
Zudem wird noch ein räuberischer Diebstahl vom Sommer 2023 mitverhandelt. Laut Anklageschrift stahl der 26-Jährige mehrere Flaschen Whisky aus einem Supermarkt in Sankt Georgen im Attergau. Dabei wurde der Georgier von einem Kaufhausdetektiv auf frischer Tat ertappt.
Mehrere Jahre Haft drohen
"Der Angeklagte hat den Detektiv zu Boden gestoßen und wollte mit den Whiskyflaschen davonlaufen", sagt Staatsanwalt Ebner und fügt hinzu: "Dem Beschuldigten drohen im Falle einer Verurteilung durch das Geschworenengericht aufgrund seiner offenbaren Unbelehrbarkeit mehrere Jahre Haft."