Radfahrer (57) kontrolliert und dabei Opferstock-Einbruch geklärt
FRIEDBURG. Einen Opferstockeinbruch vom 30. Mai 2024 konnte die Polizei aufklären, als sie am Donnerstag einen Radfahrer kontrollierte.
Der Radfahrer, ein 57-jähriger obdachloser Österreicher, war im Ortsgebiet Friedburg auf der B 147 unterwegs, als er von der Polizei angehalten und kontrolliert wurde. Beim Feststellen der Identität ergab sich eine offene Aufenthaltsermittlung für ein Gericht. Daraufhin wurde der 57-Jährige zur Polizeiinspektion gebracht. Dort konnte man ihm einen Opferstockeinbruch am 30. Mai 2024 im Gemeindegebiet Lengau nachweisen. Der Mann gestand den Einbruch.
Außerdem stellte die Polizei fest, dass gegen den Mann noch andere Gerichtsverfahren in Österreich anhängig sind. Er wurde folglich durch Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Ried eingeliefert.
"Kugeln für ein Kinderlachen" im Weberbräu
Mauerkirchner bekam Staatspreis für seine Dissertation
Kampf um den Aufstieg: Ried in der Rolle des "Jägers"
Plus bei Krankentransporten belastet das Rote Kreuz
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
Gratuliere....wenn du Milliarden abzweigst darfst du weiter in deiner Villa sitzen und mit Politikern auf die Jagd gehen ...wenn du a paar Euro Spenden fladerst wirst du eingesperrt...
Tolle Justiz ..denkt mal selber drüber nach ob ihr nicht irgendwo falsch abgebogen seid
Der Benko steht jetzt eh vor Gericht.
Wo steht er vor Gericht - in seiner Villa ??
Eine Straftat ist eine Straftat, egal wer sie begeht.
Auch wenn dieser Mann nur "ein paar Euro" gefladert hat.
Ich vermute, die wenigsten könnten die Vorwürfe gegen Herrn Benko in den 1000 Zeichen, die hier zur Verfügung stehen, halbwegs schlüssig erklären.
Bei einem Opferstockdieb dürfte das wohl keine unlösbare Aufgabe sein.
Die Verfahren gegen Herrn Benko sind im Laufen und werden wohl auch zu Urteilen führen, wie das in unserem Rechtsstaat vorgesehen ist.
Der Radfahrer wurde nicht in Haft genommen, weil der den Opferstock geplündert hat, sondern weil er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war, was dem Artikel auch eindeutig zu entnehmen ist.
Für den mutmaßlichen Opferstockdiebstahl wird er nach einem Gerichtsverfahren bestraft werden.
Der Aufenthalt von Herrn Benko ist übrigens bekannt, weshalb dies als Haftgrund in seinem Falle wegfällt.