Gewölbeeinsturz: Sperren für Häuser in Schärding zum Teil aufgehoben
SCHÄRDING. Ein Teil der Objekte, die vom folgenschweren Gewölbeeinsturz im September in Schärding betroffen waren, werden von der Stadtgemeinde als Baubehörde wieder zur Nutzung freigegeben.
Nach dem folgenschweren Unfall im vergangenen September in Schärding, bei dem nach einem Gewölbeeinsturz zwei syrische Arbeiter ums Leben kamen, wurden drei Objekte von der Stadtgemeinde als zuständige Baubehörde gesperrt. Wie diese nun in einer Aussendung mitteilte, wurden diese Sperren zum Teil "bescheidgemäß" beendet. Während das Objekt Kirchengasse 3 bereits seit Weihnachten wieder zur Nutzung freigegeben ist, wird auch die Sperre des Gebäudes Unterer Stadtplatz 19 im Laufe des Jänners aufgehoben werden.
Bautechnische Absicherung läuft
Das leerstehende Gebäude, in dem der Unfall passierte, wird laut Stadtgemeinde aber noch längere Zeit gesperrt bleiben. Ergänzende Informationen dazu erwarte man in den kommenden Wochen, heißt es. Gegen den Hauseigentümer und den Bauherrn läuft, wie berichtet, ein Ermittlungsverfahren wegen grob fahrlässiger Tötung. Für beide Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die beiden verstorbenen Arbeiter befanden sich in einem aktuellen Asylverfahren und hätten daher nicht legal arbeiten dürfen. Mehr Klarheit soll ein Gutachten der Staatsanwaltschaft liefern. Da der Unfallbereich bautechnisch aber noch nicht abgesichert und geräumt ist, rechnet die Staatsanwaltschaft erst im kommenden Frühjahr mit der Fertigstellung des Gutachtens.
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