Tödlichen Unfall verschuldet: Pensionist wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt
BRAUNAU / RIED. 57-jähriger Hausruckviertler wurde beim Unfall getötet: Schuldspruch nicht rechtskräftig.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 80-jährigen Mann aus dem Bezirk Braunau wurde am vergangenen Freitag ins Freie verlegt. Die B141 wurde von 11 bis 13 Uhr auf der Höhe des Rieder Leichtathletik-Stadions für die Durchführung eines Lokalaugenscheins gesperrt. Der Verkehr musste umgeleitet werden, Staus waren die Folge.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwalt Alois Ebner für einen tödlichen Verkehrsunfall im April 2018 auf der Überführung im Bereich des sogenannten Hundeknochens verantwortlich gewesen sein. Der Pensionist aus dem Bezirk Braunau muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung körperlicher Sicherheit verantworten. Der Mann soll laut Anklage versucht haben, trotz Gegenverkehr eine Fahrzeugkolonne zu überholen, in der Folge kam es zu Ausweichmanövern, Streifkollisionen und einem Frontalzusammenstoß, bei dem ein 57-Jähriger aus Weibern, der als Beifahrer mit seinem Sohn unterwegs war, starb.
Nach dem Lokalaugenschein, bei dem ein Gutachter den Unfall rekonstruierte, war sich Richterin Claudia Lechner sicher: Sie sprach den Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig.
Das Urteil: sechs Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 2400 Euro. Damit folgte die Richterin dem technischen Gutachter und nicht dem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner. Diese hielt es in ihrem Gutachten für durchaus wahrscheinlich, dass der Beschuldigte kurz bewusstlos geworden sein könnte, die OÖN haben berichtet.
Riskantes Überholmanöver
Davon ging die Richterin nicht aus. Vielmehr sei ein bewusstes Fahrverhalten und ein damit verbundenes riskantes Überholmanöver schuld am tödlichen Unfall gewesen. Alle anderen Varianten seien nicht denkbar und technisch nicht nachvollziehbar, so Lechner in der Urteilsbegründung.
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Wolfgang Puttinger verteidigt wird, meldete volle Berufung gegen den Schuldspruch an. "Mein Mandant kann sich an nichts erinnern, es war keine bewusste Handlung. So ein riskantes Überholmanöver würde seiner Persönlichkeit völlig widersprechen", sagt Puttinger.