Kein generelles Hundeverbot auf Oberösterreichs Almen
LINZ. Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) erklärt, ein generelles Hundeverbot auf Almen zu prüfen. Das Ergebnis: Es wird nicht kommen, teilte er am Mittwoch mit.
Es sei weder rechtlich umsetzbar noch im Sinne eines guten Miteinanders, meinte auch Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP).
Zwei Runde Tische u. a. mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, des Vereins Almbauern, des Oberösterreich Tourismus, der Wirtschaftskammer und den beiden Landesräten gab es zum Thema "Sicher Wandern in Oberösterreich". Nachdem in Oberösterreich die Almen touristisch stark frequentiert seien, müssten Maßnahmen gesetzt werden, die zum einen den Landwirt rechtlich absichern und zum anderen den Menschen schützen, erklärte Hiegelsberger. Auch wenn sich die Teilnehmer einig waren, dass "falsche Verhaltensweisen von Hundehaltern eine zunehmende Belastung für die Landwirtschaft darstellen", sprach man sich doch gegen ein Hundeverbot aus. Man müsse nicht alles mit Verboten regeln, meinte Achleitner.
Als wachsendes Problem wurde vor allem die Verkotung und Vermüllung entlang der Wanderwege angesehen. Daher wurden die Ende April vom Umweltministerium vorgestellten zehn Verhaltensregeln in einer eigenen oberösterreichischen Broschüre zu dieser Thematik ergänzt.
Eine Versicherungslösung für Wanderwege inklusive Unfälle mit Weidevieh wurde schon nach dem ersten Runden Tisch geschaffen. In die bereits bestehende Wege-Erhalter-Haftpflichtversicherung wurden explizit auch "Schadensfälle durch Weidevieh" aufgenommen. Die Kosten für die Ausweitung trägt das Land. Diese Versicherungsregelung besteht bereits.
war klar ja weiterhin das Hundi überall hinzerren.
Da werden sich die Almbauern aber freuen das sie ihre Hof-, und Hirtenhunde nicht einschläfern lassen müssen!
Die Leute sollen sich an die schilder halten. Dann gibt es kein Problem.
Das Problem liegt ja ohnedies nicht beim Hund sondern am anderen Ende der Leine.
(Sofern überhaupt angeleint)
Es sollte vielmehr ein generelles Hundehaltungsverbot diskutiert werden.
Es wird ja auch kaum bzw so gut wie gar nicht überprüft ob jemand einen Hund halten "kann", daher sollte vielmehr der Nachweis erbracht werden müssen dass die Person einen Hund "braucht".
Dann müsste man aber auch ein Kinderhaltungsverbot erlassen. Man kann nämlich auch nicht überprüfen, wie jemand mit seinen Sprösslingen umgeht. Später begehen sie dann Raubüberfälle und niemand will schuld daran sein.
Alternativ wären Überwachungskameras in allen Privatwohnungen überlegenswert.
*Vorsicht Sarkasmus*