Parkverordnung novelliert: Strafen ab 1. August
LINZ. Im Februar dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof festgestellt: Aufgrund einer nicht ausreichenden Bestimmung in der Linzer Parkgebührenverordnung darf in Halte- und Parkverboten wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr seitens der Stadt Linz nicht kontrolliert und gestraft werden.
Ab 1. August ist es damit wieder vorbei. Auch in Halte- und Parkverboten, die innerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzone liegen, wird die Entrichtung der Parkgebühr ab dann kontrolliert, und bei Nichtentrichtung wird gestraft. Diese Kontrollen werden – so wie bisher – durch Aufsichtsorgane der Firma G4S Secure Solutions AG durchgeführt, heißt es in einer Aussendung des Magistrats.
"Mit der Novellierung wurde ein Schlupfloch, das von Kfz-Lenkern zur Umgehung der Parkgebühr ausgenützt werden konnte, geschlossen. Ab 1. August haben wir somit Rechtssicherheit für gebührenpflichtige Kurzparkzonen", sagt Vizebürgermeister Detlef Wimmer (FP).
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