Dumm gelaufen: Magistrat montierte Handlauf auf privatem Grundstück
LINZ. Gartenamt bedauert "Missverständnis" im beliebten Naherholungsgebiet beim Petrinum.
Dass hier etwas anders ist, fiel einem schon von weitem auf. Denn der hölzerne Handlauf, der offenbar Spaziergängern die Überwindung der Böschung unterhalb des Soldatenfriedhofs neben dem Kreuzweg in Linz-Urfahr erleichtern sollte, stand irgendwie mitten in der Gegend.
Christian Mayr, Landwirt vom nahen Pösmayer-Gut, war einigermaßen überrascht, als er vergangene Woche Mitarbeiter des städtischen Gartenamtes bei der Montage der Holzkonstruktion darauf ansprach, was sie hier denn tun würden. Die Antwort: Man führe einen Auftrag aus.
"Rutschiger Weg"
Weil der Untergrund so gatschig und folglich rutschig sei, sei es schwierig, vom Weg über die Wiese die kleine Böschung hinaufzukommen. Das hätten Bürger beanstandet und die Stadtverwaltung zum Handeln bewogen.
Der Schönheitsfehler: Der Handlauf stand auf Privatgrund. Der Weg über die Wiese, die ein Feld ist, auf dem Bioroggen angebaut wird, wurde von Spaziergängern geschaffen, die den "normalen" Weg vom Auberg Richtung Kreuzweg nicht benützen konnten oder wollten, weil der hölzerne Stiegenaufgang zum Soldatenfriedhof gewisse Abnützungserscheinungen erkennen ließ. Und so entstand ein "Trampelpfad" zu jener Stelle mit dem Handlauf.
Als die Magistratsmitarbeiter von Mayr darauf aufmerksam gemacht wurden, dass der Handlauf auf seinem Grund steht, war die Überraschung groß. Sie hätten das nicht gewusst, bekam Mayr zu hören. Das Missverständnis räumte auf OÖN-Anfrage Günter Haderer von der Abteilung Stadtgrün und Straßenbetreuung ein.
"Der Pfad über die Wiese wurde irrtümlich für den Wanderweg gehalten. Das war ein Versehen", so Haderer, der ankündigte, dass die Konstruktion wieder verschwinden wird. Gestern am späten Nachmittag waren alle Spuren schon beseitigt, der Handlauf abgebaut.
Grundsätzlich wäre es angebracht, mit einer entsprechenden Beschilderung auf den Wanderweg hinzuweisen, damit die Menschen nicht über die Wiese gehen würden (der Stiegenaufgang wurde übrigens repariert). Diesen Vorschlag will Haderer magistratsintern weitergeben – auch um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Ärger über Beschimpfungen
Damit würde er im Interesse von Christian Mayr handeln. Denn der Landwirt und Grundstücksbesitzer ärgert sich schon länger darüber, dass er sich von Spaziergängern beschimpfen lassen muss, wenn er sie darauf aufmerksam macht, dass sie über seinen Grund marschieren. Die Menschen würden nicht wissen, dass sie auf Privateigentum unterwegs sind. "Sie berufen sich auf andere, die gesagt hätten, dass man hier gehen kann", weiß Mayr aus vielen Gesprächen – und stellt klar: "Ich bin nicht gegen Naherholungssuchende. Ich will einfach nur, dass die Menschen einen Respekt vor dem Privateigentum haben."
Übrigens: Öffentlich ist im beliebten Ausflugsgebiet vom Petrinum Richtung Pöstlingberg nur der Kreuzweg. Alles andere ist Privatgrund.
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Da fällt mir ein Joke ein aus meiner Schulzeit über Gesetze:
Deutschland: es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Österreich: es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Russland: es ist alles verboten, auch das was erlaubt ist.
Als das in Österreich, kommt der Wahrheit schon sehr nahe.
Es scheint, in unserem Lande ist alles erlaubt, was nicht dezidiert verboten und gross kundgemacht ist, selbst das ist keine Garantie, dass (charakterliche) Analphabeten das negieren. Leider muss so mancher sein Eigentum mit Absperrungen schützen.
Einzäunen, dann ist Ruhe.
Aha, also nur mehr Kreuzweg.
Aber Förderungen einstreifen....
Ich denke mit und ohne Geländer ändert sich nichts.
Grundstücke in der Gegend sind ja vielfach in kirchlichem Besitz, sehen wir es als Nächstenliebe, dass wir uns wenigstens auf deren Wanderwegen noch bewegen dürfen. Haleluja
Ihr Kommentar in Verbindung mit Ihrem Nickname macht wieder mal deutlich, dass (Aus-)Bildung anscheinend nicht vor Dummheit schützt.
Doch eh sauber gemacht
Dumm gelaufen, kann passieren.
Nun gut.
Etwas mehr Respekt von Wanderer u Spaziergänger gegenüber Privatgrund wäre generell angebracht.
Wir selber hatten auch schon entsprechende "Erlebnisse".
Beschimpfungen gehen gar nicht.
Allgemein: Beschimpfungen durch Wanderer gehen gar nicht wenn sich der Eigentümer wehren will...
Das führt nur dazu, dass es zu Wegsperren kommt.