Fußgänger in Linz angefahren - Pkw-Lenker leistete keine Hilfe
Nach einem Unfall am Montagmorgen, bei dem ein 20-jähriger Fußgänger verletzt wurde, sucht die Polizei nach Zeugen.
Der 20-Jährige Fußgänger aus dem Bezirk Kirchdorf an der Krems überquerte am Montag gegen 7:10 Uhr in Linz auf dem Schutzweg die Fahrbahn der Ziegeleistraße auf Höhe Nr. 81 in westliche Richtung. Dabei wurde er von einem weißen Pkw, der aus Richtung Leondinger Straße kam, angefahren. Daraufhin musste er sich auf der Motorhaube abstützen.
Der Autolenker fragte nur kurz, ob alles in Ordnung sei und setzte seine Fahrt dann Richtung Waldeggstraße fort. Der 20-Jährige ging danach zur Arbeit. Weil er dort Schmerzen im Bauchbereich bekam, entschloss er sich, ein Krankenhaus aufzusuchen. Wenig später wurde er im Med Campus 3 zur Beobachtung stationär aufgenommen.
Eventuelle Unfallzeugen oder der betreffende Autolenker des weißen Pkw werden ersucht, sich unter der Telefonnummer 059133-45-4800 zu melden.
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Ob es sich dabei um strafbare Fahrerflucht handelt oder nicht, muss erst von der Polizei geklärt werden. Anstelle des Fahrzeug Lenkers würde ich mich bei der Polizei melden, währe besser als Leben lang ein schlechtes Gewissen zu haben. Für die Polizei ist es sicherlich von größter Bedeutung, diesen Fall aufklären zu können, sonnst hätte sie, ja nicht einen Zeugenaufruf in den Medien gestartet. Bei dem Verletzten könnte es sich auch um einen Menschen mit Behinderung gehandelt haben. Gott sei dank kam er mit einen Schreck davon, da kann man noch von Glück sprechen. Und der Lenker des weißen Pkw sollte auch von Glück sprechen das er nicht noch mehr Schaden angerichtet hat, ich denke; er soll sich ruhig trauen, und sich bei der Polizei melden, das geht sicher auf jeder Polizei Dienststelle, in seiner nähe. Was kann da schon Passieren außer das die Polizei seine Aussage aufnehmt, und diesen Fall aufklären kann. Wenn du es wahrst, und das hier liest, dann nichts wie hin zur Polizei!
Immerhin ist hier von Bauchschmerzen die Rede und von stationärer Aufnahme. Eigenartigerweise macht sich aber keiner um diesen Menschen Sorgen.
"Auto unser" bzw. Autolenker ist als "Täter" halt doch was anderes, oder!?
Nachdenken ist angesagt!
Und das ist den OÖN einen Artikel wert? Ein Fußgänger der sich auf einer Motorhaube abstützte weil er "angefahren" wurde!
Und dann auch noch stationär aufgenommen! Spinnen denn jetzt alle? Da geht's doch nur ums Schmerzensgeld. Der Lenker hätte nur die Polizei dazu holen müssen und alles hätte sich geregelt, so hat er eine Fahrerflucht hängen.
Unfallzeuge? Was regst du dich so auf?
Ein Zeugenaufruf hat mit spinnen nichts zu tun!
Offenbar ist den meisten hier nicht klar, was die Pflichten von Unfallbeteiligten sind (und was deren Nichtbefolgung nach sich zieht, ggf. nach sich ziehen kann):
hier, zum Nachlesen -->
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/289/Seite.2892001.html
Sowas ist Fahrerflucht, weil er es nicht der Polizei gemeldet hat. Ist mir vor 20 Jahren in Wels genauso passiert, Autotüre aufgemacht, Frau hat sich im Vorbeifahren mit dem Pedal an der Türe (10cm offen) eingehackt, gestürzt, aufgestanden und auf die Frage, fehlt ihnen was, diese verneint. Habe ihr auch noch meine V-Karte gegeben. 3 Wochen später Polizei bei mir, Fahrerflucht, schwerverletzte Frau mit 21 Tagen Krankenstand.
Ich hätte diesen Vorfall sofort bei der Polizei melden müssen.
Detail am Rande: der Arbeitgeber dieser Frau Rechtsanwalt.
Also einleuchtend die spätere Aktion.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben Unfallbeteiligte sofort anzuhalten und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Unfallstelle ist entsprechend abzusichern und die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken.
Bei Personenschaden (nicht was jemand sagt, sondern wie es ist) muss unverzüglich Erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden. Ohne Prellungen und/oder Schrammen geht so ein Fahrradunfall nie ab, außer der Radfahrer trüge eine (inletmäßig gepolsterte) Ritterrüstung.
Bei Unfällen mit Personenschaden kann auch ein gerichtlich strafbarer Verstoß vorliegen, z.B. "Imstichlassen eines Verletzten" gemäß § 94 StGB, Körperverletzung (§§ 83 und 84 StGB) oder fahrlässige Tötung (§§ 80 und 81 StGB).
Leisten Zeuginnen/Zeugen oder Personen, die die Folgen eines Unfalls wahrnehmen, nicht die ihnen zumutbare Hilfe, können sie unter Umständen wegen Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB) belangt werden.
"leistete keine Hilfe"
Die Schlagzeile ist falsch. Denn wenn ein erwachsener Mann (bei einem Kind wäre es anders) auf die entsprechende Frage antwortet, dass alles in Ordnung sei, dann KANN gar keine weitere Hilfe geleistet werden.
exakt,
als Beteiligter würde ich zur Sicherheit 2 Fotos machen:
.
- Autofahrer: Fußgänger+eigenesAuto mit Kennzeichen = keine Fahrerflucht
- Fußgänger: Autokennzeichen
.
und dann kann man ja so weitermachen wie dargestellt, sollte dann das passieren dann hat man den Verweis wer der Verursacher war bzw den Beweis das es keine Fahrerflucht war
da ich beruflich schon in der Türkei war kann ich jedem empfehlen, bei jedem Unfall auch wo nichts war oder ist Bilder Bilder Bilder, du weißt nicht wer auf der anderen Seite ist und dir versucht im Nachgang was unterzuschieben,
bin in Bayern versehentlich bergauf an ner Ampel rückwärts gerollt und wurde vom nächsten Auto gebremst, 2m vorfahren, Warnblinker, war nichts aber Bilder vom eigenen und fremden Auto falls mal was gekommen wäre ja ich hätte Bilder gehabt
Das ist zu wenig. Eine polizeiliche Unfallaufnahme (und ggf. Weiteres) ist erforderlich.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben Unfallbeteiligte sofort anzuhalten
und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Unfallstelle ist entsprechend abzusichern und
die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken.
(Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, darf die Verständigung der Polizei unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nachweisen können. Wird die Polizei verständigt obwohl kein Personenschaden vorliegt, hat jene Person, welche die Anforderung durchführt, eine so genannte "Blaulichtsteuer" zu bezahlen. Diese wird bei Verschulden der Unfallgegnerin/des Unfallgegners von deren Haftpflichtversicherung/dessen Haftpflichtversicherung rückerstattet.)
Bei Personenschaden muss unverzüglich Erste Hilfe geleistet oder Hilfe geholt werden.
Von der Fahrerflucht einmal abgesehen -
wenn ein solches Unfallopfer, durchaus unter Schock, auf fremde Nachfrage sagt, es sei nicht verletzt, dann darf das der Verursacher wohl nicht für bare Münze nehmen, sobald ein Aufprall oder auch nur ein unglückliches Stolpern und Abstützen erfolgt ist.
relevant ist nicht, was jemand sagt, sondern was IST
Grober Fehler des Lenkers, nicht die Polizei zu rufen! Ist bei JEDEM Kontakt mit einer Person dringendst zu empfehlen.
wenn das opfer sagt es passt alles und er hat keine verletzung erlitten .. was hätte der autofahrere mekden solen ..dass er jemand nicht verletzt hat ?
Prellungen & Co. entfalten ihre Schmerzpotential immer mit Zeitabstand. Wenn 1,3+ t Stahl 70+ kg menschlichen Körper mit Schrittgeschwindigkeit+ touchieren, ist mit Sicherheit von Verletzungen auszugehen.
Somit ist die Polizei zwingend zu verständen. Ansonsten handelt es sich mindestens um Fahrerflucht, vom missachteten Vorrang einmal abgesehen.
Deine Hobbyjuristerei im zweiten Absatz ist schlichtweg falsch.
Nein. Er hat recht (in jedem Punkt) - DU irrst! Lies help.gv.at "Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall" bzw. die StVO + StGB und Kommentare.
Da sind noch ganz andere mögliche Folgen des Fehlverhaltens beschrieben.
Du hast keinen Tau.
Die Karambolage mit der Frau wäre zu melden gewesen. Dann ist man aus dem Schneider.
Frage, ob alles in Ordnung sei, passt als Erstes, aber was hat Opfer geantwortet? Nächster Schritt des Autofahrers = MELDEN!!!
Durch eine Meldung ist man immer auf der sicheren Seite. Sich um das Opfer zu kümmern ist wichtig, aber die Aussage eines eventuell geschockten Opfers, es sei eh nichts passiert, ist nichts wert.
Schock hemmt das Schmerzgefühl.