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Linzerin erfand Raub, um Diebstahl zu vertuschen

Von nachrichten.at, 12. August 2019, 20:55 Uhr
Polizei
Symbolbild Bild: (Volker Weihbold)

LINZ. Sie sei in der Linzer Steingasse Opfer eines Raubüberfalls geworden, gab eine 32-Jährige am 24. Juli per Notruf an.

Der Täter habe ihr Goldmünzen im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen. Nun steht fest: Die Frau hat den Raubüberfall erfunden, um zu vertuschen, dass sie ihrem Freund die Münzen gestohlen hatte.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.08.2019 13:04

Wie der "Überfall" in der Gazette gemeldet wurde, schrieb ich schon meine Bedenken zu diesem Vorfall.

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( Kommentare)
am 13.08.2019 09:09

wegen solcher menschen kommen andere leute ins schiefe licht.die Dame sollte eine ordentliche strafe bekommen.wegen solcher Damen,wird die glaubwürdikeit untergräbt.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 13.08.2019 08:06

Zitat: "Der Täter habe ihr Goldmünzen im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen."

Nachdem die Dame einen Raub angezeigt hat, müsste es richtigerweise im obigen Satz "geraubt" heißen.

Die Geschichte war ja von Anfang an sehr dubios. Wie schon "WAS" oben richtig ausführt. Die Dame ist offenbar weder sehr anständig, noch sehr gescheit.

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was (581 Kommentare)
am 13.08.2019 08:03

War von vornherein eine ziemlich mysteriöse Geschichte. Woher sollte der Räuber wissen, dass im Rucksack Goldmünzen waren?

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 13.08.2019 06:12

nach wem oder was wurde auf Grund Ihrer Täterbeschreibung gesucht

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Allegra (445 Kommentare)
am 13.08.2019 07:47

Klingt nach Straches pseudorussischer Milliardärin oder ihrer Schwester oder Freundin...

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shakesbeer (1.048 Kommentare)
am 13.08.2019 06:03

"... um zu vertuschen, dass sie ihrem Freund die Münzen gestohlen hatte ..." die beste Voraussetzung für ein vertrauensvolles Miteinander. Unglaublich was es für Gauner gibt. :-D

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zlachers (8.863 Kommentare)
am 12.08.2019 21:50

Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vortäuscht, ist, wenn er nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. + Diebstahl!!!

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linz2050 (7.044 Kommentare)
am 12.08.2019 21:17

.... Lügen, Lügen, Lügen und alles auf die Ausländer schieben! Und nicht nur diese Frau sondern auch diese ekelhaften Hasstiraden mit Lynchjustiz von Anhängern gewisser Parteien des kleinen Mannes! Und damit meine ich nicht nur die FPÖ sondern auch die Türkisen, die zu 100% das Wahlprogramm in deren braune und Menschenverachteten Ideologie kopiert hat!

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 12.08.2019 22:29

Thema verfehlt! Setzen 5

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 13.08.2019 07:52

Lass ihn, er/sie/irgendwas weiß es nicht besser

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( Kommentare)
am 13.08.2019 09:12

linz2050:beruhige dich wieder.fakt ist,daß die ausländerkriminalität bei uns am höchsten ist.es ist trotzdem eine schande wenn solche Damen oder herren die Tatsache ausnutzen und eine Falschaussage machen.da bin sogar ich dagegen.

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