Nach Gesetzesreform: Anwälte und Notare appellieren, Testament zu prüfen
LINZ. Erbrechtsreform sollte Testamente fälschungssicher machen – doch mit den gestiegenen Ansprüchen an die Formerfordernisse stieg auch die Fehlerquote
Herr L. hat in den 1970er-Jahren ein handschriftliches Testament verfasst, in dem er seinen Sohn zu seinem Alleinerben machte. Fünf Jahre später heiratete Herr L. wieder. Er setzte zwei weitere Testamente bei einem Notar auf, in denen er seine Frau als Erbin bedachte. Doch die beiden Niederschriften waren wegen formaler Fehler ungültig und das jahrzehntealte Testament bekam nach dem Tod von Herrn L. Gültigkeit und sein Sohn das Erbe.