Neue Regeln: Welser Volksfest noch nicht betroffen, für Urfahrmarkt wird es eng
LINZ / WELS. Für das Welser Volksfest reicht noch ein 3-G-Nachweis, wie das beim Urfahrmarkt Anfang Oktober in Linz sein wird, ist offen. Kommt die 2-G-Pflicht, wackelt der Markt
Das Welser Volksfest kann – wie geplant – ab Donnerstag, 16. September, bis Sonntag, 19. September, unter Einhaltung der 3-G-Regel stattfinden.
Daran ändern auch die gestern in Wien präsentierten neuen Coronaregeln nichts. Denn die 2-G-Regel für Großveranstaltungen – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – tritt erst sieben Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Intensivbettenkapazität in Österreich 15 Prozent übersteigt (Details auf Seite 2).
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