Prozess gegen sieben mutmaßliche IS-Dschihadisten startet
LINZ/GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht beginnt am Montag ein Prozess gegen mutmaßliche Dschihadisten, die in Verbindung zu einem Linzer Glaubensverein stehen sollen.
Sieben gebürtige Türken müssen sich vor einem Geschworenensenat verantworten. Ihnen werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung angelastet. Die Männer stehen alle in Verbindung zu einem Linzer Glaubensverein.
Die Hauptvorwürfe beziehen sich auf einen 47-Jährigen, der in Linz und in Graz als radikaler Prediger gewirkt haben soll. Ihm wird vorgeworfen, mehrere junge Männer für den Kampf des IS in Syrien begeistert zu haben. Den Kämpfern - sie sind in diesem Verfahren nicht angeklagt - wird unter anderem Mordversuch und Nötigung als terroristische Tat vorgeworfen.
Verantworten müssen sich auch Obmann, Schriftführer, Kassier und Vermieter des Glaubensvereins, weil sie den Erstangeklagten durch ihre Tätigkeiten unterstützt haben sollen. Dem Schriftführer - er war auch stellvertretender Imam - wird auch vorgeworfen, im Internet ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr gekauft und es seinem Bruder nach Syrien geschickt zu haben, wo dieser für den IS als Scharfschütze gekämpft haben soll.
Urteil frühstens Mitte Oktober
Vor Gericht wird auch ein "Emir" - er war für die türkisch-stämmigen Muslime zuständig - eines radikalen Grazer Glaubensvereins stehen. Die Mitglieder dieses Vereins mussten sich bereits vor längerer Zeit in Graz verantworten und wurden zum Teil auch verurteilt. Dieser Prediger soll ebenfalls junge Männer für den IS-Kampf angeworben und in ihrer Radikalisierung bestärkt haben. Ein weiterer Beschuldigter soll für eine Koranverteilungsaktion vor allem in Linz zuständig gewesen sein, ebenfalls Kämpfer für den IS angeworben und sich sogar selbst in Syrien am Aufbau einer sozialen Infrastruktur beteiligt haben.
Der Prozess wurde zunächst auf neun Tage anberaumt, ein Urteil soll es frühestens Mitte Oktober geben. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre.