Scheidungsprozess dauerte sechs Jahre: Ex-Richter verurteilt
WELS. Ein inzwischen pensionierter Bezirksrichter ist vom Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden.
Laut Anklage soll er ein Scheidungsverfahren nicht korrekt geführt haben. Sechs Jahre brauchte der Angeklagte für dieses Prozedere, das im Jahr 2019, als er in Pension ging, immer noch nicht abgeschlossen war. So soll er es unterlassen haben, die Parteien ordnungsgemäß zu laden und die Zustellung wichtiger Dokumente aus der Türkei zu veranlassen.
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Missbrauch der Amtsgewalt. Der Welser Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an. Der 63-Jährige war grundsätzlich auch geständig. Er bat aber um eine dreitägige Bedenkzeit: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Frechheit!
Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Jetzt auch erfreulicherweise dieser Advokat.
Das Urteil ist - außer einem eventuellen Ansehensverlust - relativ unbedeutend.
Erst bei einer Verurteilung über einem Jahr tritt Amtsverlust (und somit Pensionsverlust) ein.
Der Herr Richter in Ruhe wird weiterhin mit einer angemessen hohen Beamtenpension sein Leben bestreiten!!
Ob der nur in diesem einen angeführten Fall so eine Arbeitsweise an den Tag gelegt haben wird?
Das Urteil wird einem pensionierten Richter mit sicherer Privilegienpension aber ziemlich egal sein.