Sex für Sozialleistungen? Beamter erneut vor Gericht
WELS. Bereits zum zweiten Mal saß am Mittwoch ein pensionierter Beamter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft auf der Anklagebank.
Im Dezember 2018 erklärte sich ein Einzelrichter am Welser Landesgericht im Verfahren gegen den Mann für unzuständig. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert: Zwei Frauen werfen dem heute 64-Jährigen vor, sie zu sexuellen Gefälligkeiten genötigt zu haben. Im Gegenzug habe er ihnen Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und Spendengelder zukommen lassen.
Der Angeklagte wurde gestern eindringlich befragt. Wo, wie oft und in welcher Weise er mit einem der mutmaßlichen Opfer Sex gehabt habe, lauteten die Fragen, die auf ihn einprasselten. Zuvor hatte er gegenüber Richter Hans-Jörg Reichl zugegeben, mit einer der Damen drei Jahre lang intim gewesen zu sein: "Bei einem meiner Hausbesuche hat sie mir den Nacken massiert. So hat alles begonnen", erinnert sich der im Steireranzug gekleidete Pensionist: "Sie war eine Schönheit, ich bin es nicht", habe er sich geschmeichelt gefühlt. Dies sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, betonte der Ex-Beamte voller Reue. Von 2012 bis 2015 habe er mit seiner Klientin einvernehmlichen Sex gehabt. Eine weitere Antragstellerin, die dem Beamten 400 sexuelle Kontakte unterstellte, habe er niemals angegriffen: "Sie war Kettenraucherin und roch nach Alkohol", antwortete er auf die Frage, warum man ihm und nicht dem mutmaßlichen Opfer glauben solle.
Die Vorwürfe der beiden Mindestsicherungsempfängerinnen seien für ihn unerklärlich: "Ich habe niemals jemanden bedroht oder zu etwas gezwungen." Die Gelder an die Frauen seien rechtmäßig ausbezahlt worden. Warum er seine Klientinnen zu Hause aufsuchte, wo doch sein Vorgesetzter derartige Besuche als unüblich darstellte? "Der hatte keine Kenntnis von unserer Arbeitsweise", erklärte der 64-Jährige.
"Weil Armut weiblich ist"
Ein Privatbeteiligter wollte wissen, warum der Beamte, der im Dezember 2015 regulär in Pension ging, sich vorwiegend Fälle junger Frauen aussuchte: "Weil Armut weiblich ist", konterte der Angeklagte. Bei seiner Befragung äußerte er die Vermutung, dass es sich bei den Anzeigen um "Retourkutschen" handeln könnte. Die beiden Frauen schilderte er als psychisch labil oder sogar schwer alkoholkrank.
Gestern wurden weitere Zeugen befragt. Die beiden Klientinnen waren nicht darunter, ihre Aussagen sind in einer kontradiktorischen Befragung auf Video aufgezeichnet worden. Die Verhandlung wurde vertagt. Dem Ex-Beamten droht je nach Schwere des Vergehens eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 15 Jahren.