Bestattungen in Oberösterreich: Die wichtigsten Änderungen
LINZ. Die Novelle zum oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetz erlaubt künftig Urnenbeisetzungen im Wasser – Teile der Asche dürfen als Andenken entnommen werden
Der Tod eines geliebten Menschen kann ein großes Loch in das Leben der Hinterbliebenen reißen. Das Vorgehen in der Zeit danach ist im Leichenbestattungsgesetz geregelt. Dieses stammt aus dem Jahr 1961, wurde das letzte Mal vor 39 Jahren überarbeitet und ist teilweise nicht mehr zeitgemäß. Die Novelle, die im gestrigen Landtag beschlossen wurde, passt es nun an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft an.