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Vor Hakenkreuz-Fahne posiert: Kündigung nicht rechtskonform

Von nachrichten.at/apa, 31. Dezember 2020, 12:08 Uhr
Autofreier Stadtplatz auch in Wels? "Linz gibt gerade schlechtes Vorbild ab"
(Symbolbild) Bild: Muhr/Fammler

WELS. Die Kündigung jenes Mitarbeiters der Welser Stadtwache, der auf einem Foto in seinem Schlafzimmer vor einer Hakenkreuz-Fahne posiert hat, war nicht rechtskonform.

Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in letzter Instanz entschieden, berichtete am Donnerstag "ORF Oberösterreich". Der Mann, der einst bei Personalvertretungswahlen für die freiheitliche Gewerkschaft AUF kandidiert hat, war nach Auftauchen des Fotos Ende 2017 von der Stadt Wels fristlos entlassen worden.

Nachdem der Mitarbeiter die Entlassung bis zum Obersten Gerichtshof erfolgreich bekämpft hatte, versuchte die Stadt die Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln. Auch dagegen klagte der Mann - und bekam im Mai 2020 vor dem Oberlandesgericht Linz Recht. Die Stadt Wels legte gegen das Urteil jedoch Revision beim OGH ein. Diese wurde nun zurückgewiesen und die Kündigung als unwirksam erklärt. Laut dem Obersten Gerichtshof habe sich der Mann weder einer schweren Verletzung der Dienstpflichten, noch einer Handlung oder einer Unterlassung schuldig gemacht, die zu einem Vertrauensverlust seitens des Dienstgebers führen hätte dürfen.

Nach dreijährigen Rechtsstreit steht damit fest, dass das Dienstverhältnis des Mannes weiterhin aufrecht ist. "Mein Mandant wird daher seinen Dienst bei der Stadt wieder antreten. Außerdem wird er eine beträchtliche Nachzahlung einfordern, die ihm lange Zeit vorenthalten wurde", erklärte der Anwalt des Mannes, Hubert Niedermayr, gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten". Wann sein Mandant den Dienst wieder antreten kann, sei noch unklar. In der Stadtwache wird er allerdings nicht mehr eingesetzt. Wie Niedermayr mitteilte, könnte er künftig in der Stadtgärtnerei arbeiten.

Laut dem Anwalt war der Mann Sammler von Kriegsrelikten. Bei der Hakenkreuz-Fahne soll es sich um ein Erinnerungsstück seines Großvaters gehandelt haben. Ein strafrechtliches Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen den Magistrats-Bediensteten wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

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