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Die Kündigung nach 37 Dienstjahren ist nun ungültig

Von (müf), 27. März 2019, 18:08 Uhr
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Hängt der Haussegen bei „assista“ weiterhin schief? Bild: Matthias Lauber

GASPOLTSHOFEN / WELS. Im Fall eines langjährigen "assista"-Mitarbeiters, der gegen seine Kündigung geklagt hatte, gab es am Mittwoch einen ersten Termin vor Gericht.

Der Führungsstil des bisherigen „assista“-Geschäftsführers Gerald P. löste im „Dorf Altenhof“ viel Unmut aus. Auch, weil im Jänner ein Mitarbeiter nach 37 Dienstjahren gekündigt worden ist; die OÖNachrichten berichteten.

Der Mitarbeiter klagte, am Mittwoch gab es ein Wiedersehen vor Arbeitsrichter Horst Bichl in Wels. Dabei überraschte Peter Vogl, Anwalt des Gekündigten aus Ried/I., mit einer neuen Rechtslage.

Zwei Tage bevor der Mitarbeiter seine Kündigung erhalten hatte, beantragte er beim Sozialministerium für sich den Status als „begünstigter Behinderter“. Wer den „Einstellungsschein“ besitzt, ist unkündbar. Montag trudelte der Bescheid ein. Wird dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, gilt für den Mitarbeiter der Behinderten-Status rückwirkend ab Beantragung. Weil die Kündigung zwei Tage danach erfolgte, ist sie ungültig.

Dessen ungeachtet prallten am Mittwoch die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien aufeinander: Die Kündigung sei erfolgt, weil sein Mandant Spar- und Umstrukturierungspläne des Geschäftsführers kritisiert habe, argumentierte Anwalt Vogl. Die „assista“-Anwältin aus Wien warf dem Mitarbeiter Folgendes vor: Er habe seine Abteilung nicht im Griff gehabt, er hätte einen Protestbrief an den Aufsichtsrat verhindern müssen. Er habe auch den Geschäftsführer belogen, weil er bestritt, beim Verfassen dieses Schreibens dabei gewesen zu sein.

Gerald P. ist nun bei „assista“ Geschichte, ab April wird Wolfgang Lamm neuer kaufmännischer Geschäftsführer. 
 

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