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Tödliche Massenschlägerei in Regau - Alle Angeklagten verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 02. September 2019, 17:13 Uhr
Der Hauptangeklagte Bild: HEINZ PETER ZIEGLER (APA/HEINZ PETER ZIEGLER)

WELS/REGAU. Der Verantwortliche für den tödlichen Messerstich konnte nicht ausgeforscht werden.

Im Prozess nach einer Massenschlägerei in einem Lokal in Oberösterreich mit einem Todesopfer und zwei schwerer Verletzten hat der Haupttäter der neun Angeklagten im Alter von 18 bis 32 Jahren 30 Monate Haft ausgefasst. Auch alle weiteren Angeklagten wurden im Landesgericht Wels wegen Raufhandels, einer auch wegen Nötigung, schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In der Schöffenverhandlung ging es um eine Rauferei in der Nacht auf den 9. Februar in einem Lokal in Regau im Bezirk Vöcklabruck. Am Ende war ein 29-jähriger Mazedonier nach einem Messerstich tot, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Hintergrund der Auseinandersetzung dürfte ein Konflikt zwischen zwei Familien aus Mazedonien gewesen sein.

Wer den tödlichen Stich verübt hat, konnte bis dato nicht geklärt werden. Als Haupttäter in dem Prozess saß ein 20-jähriger Österreicher mit mazedonischen Wurzeln auf der Anklagebank. Ihm wurde, weil zwei Personen aus der gegnerischen Gruppe einen Leberstich beziehungsweise eine Schnittverletzung am Hals davongetragen haben, zusätzlich zum Raufhandel eine absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er wurde von den Opfern eindeutig identifiziert.

Dieser Angeklagte und seine drei Cousins verteidigten sich in der Verhandlung, sie hätten sich getroffen, um im Lokal einen "friedlichen, netten Abend" zu verbringen. Doch dann seien die Angehörigen der anderen Familie gekommen und hätten sie geschlagen. Der 20-Jährige leugnete, bei dem Zwischenfall ein Messer gehabt oder zugestochen zu haben. Er habe sich nur gewehrt. Er habe auch nicht mitbekommen, wer ein Messer gehabt habe, denn es sei in dem Lokal laut, dunkel und sehr eng gewesen, sagte der Mann aus. Auch seine Verwandten wollen sich nur geschützt haben und können sich nicht erklären, wieso es bei der anderen Gruppe einen Toten und zwei schwerer Verletzte gegeben habe. Eine Tatwaffe wurde nicht gefunden.

Angeklagte der anderen Familie belasteten aber den Hauptangeklagten. Doch auch sie blieben in ihrer Befragung vage beziehungsweise machten sie hinsichtlich der Rauferei von ihrem Verteidigungsrecht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Ein Mann, der beim Verlassen des Lokals einer Person gesagt haben soll, mit ihr werde "das Gleiche gemacht", wenn sie der Polizei etwas sage, und der deshalb auch wegen versuchter Nötigung angeklagt wurde, stritt dies ab. Er wurde aufgrund einer glaubwürdigen belastenden Zeugenaussage dennoch schuldig gesprochen.

Das Schöffengericht verurteilte den Haupttäter zu 30 Monaten, davon zehn unbedingt. Weil er durch die Untersuchungshaft schon zwei Drittel davon abgesessen hat, wurde er gleich auf Bewährung entlassen. Ein weiterer Angeklagter fasste sechs Monate Haft auf Bewährung aus, die übrigen sieben erhielten ebenfalls auf Bewährung acht Monate, einer zusätzlich eine Geldstrafe von 800 Euro. Alle Angeklagten nahmen die Schuldsprüche und die Strafen an. Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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