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14-Jähriger starb in Freizeitpark: Tiroler Firma muss 310 Millionen Strafe zahlen

Von nachrichten.at/apa, 09. Dezember 2024, 12:53 Uhr
Der außer Betrieb genommene Turm misst eine Höhe von 131 Metern. (Symbolbild) Bild: (dpa)

DÖLSACH. Eine Osttiroler Firma ist nach einem tödlichen Unfall in einem Freizeitpark im US-amerikanischen Orlando im Jahr 2022 nun von einem Gericht in Florida zu 310 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden.

Ein 14-Jähriger starb, nachdem bei der Attraktion namens "Free Fall Ride" der Sicherheitsgurt nicht richtig geschlossen gewesen war, berichtete die "Kronen Zeitung" am Montag sowie zuvor mehrere US-Medien. Der außer Betrieb genommene Turm misst eine Höhe von 131 Metern.

Der 14-Jährige war damals aus dem Sitz geschleudert worden, als das Fahrgeschäft zum freien Fall ansetzte. Laut Medienberichten war der Jugendliche zu groß für die Anlage, der Sicherheitsgurt war offenbar nicht ausreichend kontrolliert worden. Der Turm wurde nach dem Tod des Jugendlichen geschlossen und wird nun abgetragen.

Der Vergnügungspark selbst hatte sich bereits mit den Eltern außergerichtlich auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Für die Anwaltskanzlei der Familie des Jugendlichen war die nunmehrige Schadenersatzzahlung für den Osttiroler Hersteller bzw. Patentinhaber, der sowohl im Wiener Prater als auch in weiteren US-Vergnügungsparks diverse Fahrgeschäfte betreibt, ein "Meilenstein". Zudem führte der Unfall zu einem neuen Gesetz in Florida, wonach die Sicherheitsauflagen für Attraktionen in Freizeitparks erhöht wurden.

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15  Kommentare
15  Kommentare
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weyland (5 Kommentare)
vor 10 Stunden

Hmmm... Ich bin als Kind und Jugendlicher gern mit solchen Jahrmarktattraktionen gefahren. Als ich dann älter und auch größer wurde, hab ich kein so gutes Gefühl mehr dabei gehabt. Mit 16 war ich 1,97m und wog 92kg - da hab ich beschlossen, nicht mehr zu fahren, weil mir klar war, dass ich einem höheren Risiko ausgesetzt bin als andere. Ich verstehe nicht, warum die Eltern oder die Mitarbeiter dem Burschen die Fahrt nicht untersagt haben. Sinnloser Tod des großen Kleinen.

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telepath (420 Kommentare)
vor 16 Stunden

Um in den USA Geschäfte zu machen, ist offenbar die Gründung einer ausgelagerten Gesellschaft vorteilhaft, um mögliche Haftungen zu begrenzen. Notfalls schickt man die ausgelagerte Firma in Insolvenz. Die Gier der Amerikaner ist ja bekannt. Genau das könnte ihnen aber auch auf den Kopf fallen, wenn die Schäden, die US-Produkte (Autos, Flugzeuge, Chemikalien etc.) in Europa angerichtet haben, systematisch eingeklagt werden.

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Kodiak (1.354 Kommentare)
vor 22 Stunden

Dass der Bub "zu groß" war, ist die amerikanische Umschreibung dass Tyre Sampson extrem übergewichtig war. 174kg mit 14Jahren lt. lokalen Medien.
Damit er überhaupt in den Sitz reinpasste musste der Sitz "manipuliert" werden. Außerdem war das offizielle Höchstgewicht 130kg pro Person.
Argumentiert wurde seitens des Gerichts dass kein zusätzlicher Gurt vorhanden war und es deshalb zu dem Unfall kam.

"Für die Anwaltskanzlei der Familie des Jugendlichen war die nunmehrige Schadenersatzzahlung für den Osttiroler Hersteller bzw. Patentinhaber, der sowohl im Wiener Prater als auch in weiteren US-Vergnügungsparks diverse Fahrgeschäfte betreibt, ein "Meilenstein"."

Der Satz geht bei mir nicht so richtig rein. Sollte es nicht heißen:"... Schadenersatzzahlung DES Osttiroler Hersteller..."?

Lt. anderen Quellen müsste auch nicht der Vergnügungspark, sondern der Dölsacher Hersteller die 310 Mille zahlen.

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Kodiak (1.354 Kommentare)
vor 21 Stunden

Letzten Satz streichen, steht ja eh da!

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zlachers (9.184 Kommentare)
am 09.12.2024 18:54

310 Millionen Strafe solche Phantasie Summen kann‘s nur in USA geben. Wundert mich nicht, bei denen ist ja auch
5xXXXL normal Kleidergröße.

Und so traurig dass auch ist das der Junge starb, Aber! …

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2good4U (20.119 Kommentare)
am 09.12.2024 16:05

Jeder PKW erkennt, ob ein Gurt geschlossen ist oder nicht.
Wer schwer kann das sein?
Wenn nicht alle Kontakte geschlossen sind, fährt es nicht los.

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neptun (4.303 Kommentare)
am 10.12.2024 07:50

Ich fahre einen neuen 5er BMW. Wenn ich den Gurt nicht schließe piepst es penetrant - aber fahren ist möglich.

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2good4U (20.119 Kommentare)
am 10.12.2024 08:24

Ist schon klar, aber man könnte nach dem selben Prinzip anstatt des Pipstons auch das Anfahren verhindern.
Bei Fahrgeschäften macht das durchaus Sinn.

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neptun (4.303 Kommentare)
vor 23 Stunden

Stimmt. Dann gäbe es auch keine Gurtenmuffel mehr.

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Peter2012 (7.049 Kommentare)
am 10.12.2024 09:04

Genau so sollte es auch in Autowaschanlagen sein wenn ein KFZ nicht korrekt drinnen steht sollte man diese auch nicht betreiben können!!!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (30.376 Kommentare)
am 09.12.2024 15:52

Wenn der Sicherheitsgurt offen ist, dann sollte neben einer Warnung beim Maschinenführer das Gefährt erst gar nicht losfahren.
Ist mir aber mal bei einem "Hoch-Kettenkarussell" auch schon mal passiert... GSD ist nix g'scheng.

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susisorgenvoll (17.107 Kommentare)
am 09.12.2024 13:16

Das Urteil ist theoretisch, denn es würde die Firma in Konkurs dann ist NICHTS mehr da! Außerdem könnte höchstens auf Vermögen der Fa. in den USA zurück gegriffen werden. Abgesehen davon muss das Personal vor Ort überprüfen, ob die Sicherheitsgurte korrekt verschlossen sind! Das war ja wohl nicht der Fall! Und schluss endlich ist ein "Kind" mit fast 2 m Körpergröße und mehr als 150 kg Körpergewicht für diese Art Belustigung mit Sicherheit viel zu schwer!

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Natscho (5.907 Kommentare)
am 09.12.2024 14:52

Hätte die Firma bloß dich als Anwalt im Verfahren gehabt...

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neptun (4.303 Kommentare)
am 09.12.2024 15:03

Kaufen Sie die RUFZEICHEN im 1000er-Pack?

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Peter2012 (7.049 Kommentare)
am 10.12.2024 09:06

@ neptun:

Sie; nicht?

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