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Im Suff "Heil Hitler" gerufen: 35-jähriger Kärntner verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 05. Oktober 2018, 11:39 Uhr
Prozess: Kellnerin wegen Eiswürfeln im Rotwein niedergeschlagen
(Symbolfoto) Bild: APA/BARBARA GINDL

KLAGENFURT. Ein 35 Jahre alter Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Schwurgericht verurteilt worden.

Der Mann war geständig, vor einem Jahr bei einem Kebab-Stand und später auch vor Polizisten "Heil Hitler" und den Szene-Code "88", der ebenfalls für "Heil Hitler" steht, gerufen zu haben. Er bekam 18 Monate bedingte Haft.

"Der Angeklagte war in einer schwierigen Lebenssituation", sagte Staatsanwalt Christian Pirker. Der Vater sei gestorben, er musste arbeiten und sich um den jüngeren Bruder kümmern, mit der Mutter habe es Auseinandersetzungen gegeben. "Dem Druck sah er sich nur dadurch gewachsen, dass er dem Alkohol zusprach." Am Abend der Vorfälle, dem 9. September 2017, hatte der 35-Jährige etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Die Auswertung seiner Datenträger ergab allerdings, dass sehr wohl eine gewisse Sympathie für den Nationalsozialismus bei ihm vorhanden sei. Einschlägige Bilder und Suchabfragen im Internet zeugen davon, erläuterte der Staatsanwalt.

In der Befragung durch Richter Manfred Herrnhofer beteuerte der Angeklagte, nicht in einer Szene verhaftet zu sein und keine entsprechenden Kontakte zu pflegen. Herrnhofer: "Wie kommen Sie darauf, im Jahr 2017 Heil Hitler zu schreien? Es heißt, da zeigt sich der Charakter, wenn man trinkt. Ist das Ihr Charakter?" - "Nein, gar nicht", erwiderte der Angeklagte. Er wisse nicht, warum er das gerufen habe. Bei den Suchabfragen nach "Hakenkreuz", "Hitler" und "NSDAP" - mehr als hundert Mal hatte er einschlägige Begriffe in Suchmaschinen getippt - sei er ebenfalls betrunken gewesen. Aber seit den Vorfällen damals habe er keinen Alkohol mehr konsumiert. Was passiert sei, tue ihm sehr leid, erklärte der Kärntner.

Die Geschworenen entschieden einstimmig auf schuldig. Neben der Strafe erteilte das Gericht dem Angeklagten die Weisung, eine Alkohol-Entwöhnungstherapie zu machen. Der Angeklagte bekundete sein Einverständnis damit. Das Urteil nahm er an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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pepi1 (813 Kommentare)
am 05.10.2018 17:42

mich regen diese Hitlerschreier ebenso auf und verurteile selbstverständlich auch dieses Verhalten. Auf der anderen Seite frage ich mich, was ich bei uns anstellen -ausser Heil Hitler schreien - muss, dass ich 18 Monate bedingt ausfasse?

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kroy (24 Kommentare)
am 05.10.2018 14:56

Seit den Vorfällen trinkt er nix mehr und verpflichtet sich zu einer Entwöhnungstherapie.

Alk als Schutzbehauptung geht immer...

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tofu (6.987 Kommentare)
am 05.10.2018 19:23

Wesentlich besorgniserregender sind die psychisch kranken Messerstechvergewaltautomobilamokfahrer.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 05.10.2018 13:37

Immer sinds bsoffen oder haben sich "vertippt" oder sowas. Feige Bande!

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 05.10.2018 16:41

...so wie die viele psychisch kranke messerstecher, gell?

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.10.2018 13:27

Eben! Im Suff darf man nicht einmal Rad fahren. DAS schon gar nicht grinsen

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