Ausgekifft: Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten
MÜNCHEN. Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um.
Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsminister Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit.
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"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte sie. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.
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Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.
Kiffen in Gegenwart Minderjähriger verboten
Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.
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Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich.
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Dort soll ja die bayrische Volksdroge Bier verkauft werden.
Wie wäre es mit dem Geschäftsvorschlag: kein Stoppelgeld sondern Stummelgeld für mitgebrachte Joints?
Und wo verläuft die Grenze? Auf der anderen Straßenseite?
Auf der einen Seite ist das Rauchen hochgiftig, hat eine Gesetzesflut und Verordnungen für Gastronomen und Raucher verursacht und jetzt ist alles Egal??
Ich frage mich wo Sie eine "Gesetzesflut" sehen... gibt doch nur das Nichtraucherschutzgesetz. Wurde zwar ein paar mal überarbeitet, aber als "Flut" sehe ich vier Anpassungen innerhalb von drei Jahren jetzt nicht unbedingt.
Verordnungen für Gastronomen gab es nur zwei wesentliche soweit ich weiß: bei der ersten hatte man die Wahl ob man den Raucherbereich abtrennt oder ganz auflöst (bzw. auflösen muss wenn Trennung nicht möglich) und bei der zweiten musste der Raucherbereich dann aufgelöst werden und man hatte keine Wahl mehr.
Ich sehe das aber auch als recht schlecht gelöst an, die Option einen abgetrennten Bereich zu lassen hätte gar nicht erst zur Wahl stehen dürfen.
Welche "Flut" an Auswirkungen das Gesetz und die Verordnungen für Raucher haben (abgesehen von Gasthäusern) kann ich nicht beurteilen - zum einen da ich nicht rauche und dadurch froh bin dass weniger Rauch in der Luft ist und zum anderen da es vielen Rauchern auch egal ist da oft nicht wirklich kontrolliert wird.