Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Autofahrer prallte gegen Anhänger und starb: Lkw-Lenker verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 03. Dezember 2020, 12:33 Uhr

KLAGENFURT. Ein 56 Jahre alter Lkw-Fahrer ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden.

Er hatte am 27. Februar auf der Tauernautobahn (A10) in Feistritz an der Drau (Villach-Land) den Sattelauflieger seines Lastwagens "verloren", ein 58-Jähriger prallte gegen den auf der Überholspur stehenden Anhänger und starb noch an der Unfallstelle. Richterin Ute Lambauer sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig, die angeklagte grobe Fahrlässigkeit konnte sie nicht erkennen.

Der Angeklagte war mit seinem Sattelzugfahrzeug und einem leeren Sattelanhänger in Feistritz auf die Autobahn in Richtung Salzburg aufgefahren. Kurz darauf löste sich aus unbekannter Ursache der Sattelanhänger von der Zugmaschine und rollte auf die Überholspur. Der Lastwagenfahrer fuhr sofort auf die Überholspur, um den Hänger zu sichern. In dem Moment kam der 58-Jährige, der am Weg in die Arbeit war, auf der Überholspur gefahren und krachte gegen den stehenden Anhänger. Der Villacher wurde in seinem Auto eingeklemmt, für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Vor Gericht erklärte der 56-Jährige, es tue ihm unendlich leid. Er habe den Karabiner, der als zusätzliche Sicherung eingehängt werden muss, offenbar nicht richtig angebracht. Er habe sich aber sehr wohl vor der Abfahrt vergewissert, dass der Sattelanhänger an der Zugmaschine angekoppelt war. Der Sachverständige erklärte, dieser Karabiner sei "die letzte Rettung", wenn etwas passiere. Warum der Hänger sich von der Zugmaschine gelöst hat, blieb ungeklärt.

Lambauer sagte, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor, weil er sich sehr wohl vergewissert habe, dass der Anhänger ordnungsgemäß eingerastet war. Daher verhängte sie eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 7.800 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Ines Küttler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

mehr aus Chronik

Sturmgewehr in Wels-Pernau gestohlen: Polizeibeamter verurteilt

Langjährige Haftstrafen für brutale Home Invasion in Wien

"Fridays For Future" lässt Klimastreik einen Klimaaktionstag folgen

23-Jähriger starb bei Verkehrsunfall in der Steiermark

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen