Autofahrer prallte gegen Anhänger und starb: Lkw-Lenker verurteilt
KLAGENFURT. Ein 56 Jahre alter Lkw-Fahrer ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden.
Er hatte am 27. Februar auf der Tauernautobahn (A10) in Feistritz an der Drau (Villach-Land) den Sattelauflieger seines Lastwagens "verloren", ein 58-Jähriger prallte gegen den auf der Überholspur stehenden Anhänger und starb noch an der Unfallstelle. Richterin Ute Lambauer sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig, die angeklagte grobe Fahrlässigkeit konnte sie nicht erkennen.
Der Angeklagte war mit seinem Sattelzugfahrzeug und einem leeren Sattelanhänger in Feistritz auf die Autobahn in Richtung Salzburg aufgefahren. Kurz darauf löste sich aus unbekannter Ursache der Sattelanhänger von der Zugmaschine und rollte auf die Überholspur. Der Lastwagenfahrer fuhr sofort auf die Überholspur, um den Hänger zu sichern. In dem Moment kam der 58-Jährige, der am Weg in die Arbeit war, auf der Überholspur gefahren und krachte gegen den stehenden Anhänger. Der Villacher wurde in seinem Auto eingeklemmt, für ihn kam jede Hilfe zu spät.
Vor Gericht erklärte der 56-Jährige, es tue ihm unendlich leid. Er habe den Karabiner, der als zusätzliche Sicherung eingehängt werden muss, offenbar nicht richtig angebracht. Er habe sich aber sehr wohl vor der Abfahrt vergewissert, dass der Sattelanhänger an der Zugmaschine angekoppelt war. Der Sachverständige erklärte, dieser Karabiner sei "die letzte Rettung", wenn etwas passiere. Warum der Hänger sich von der Zugmaschine gelöst hat, blieb ungeklärt.
Lambauer sagte, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor, weil er sich sehr wohl vergewissert habe, dass der Anhänger ordnungsgemäß eingerastet war. Daher verhängte sie eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt also 7.800 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, Staatsanwältin Ines Küttler gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.