Beliebte Urlaubsländer: Was man bei der Einreise braucht
WIEN. Spanien und Kroatien verzichten auf einen 3G-Nachweis. Registrierung und negativer Antigen-Test sind vielerorts ausreichend.
Es waren bittere Stunden für die österreichischen Fußballfans. Nicht nur wegen des Ergebnisses. Denn nur vereinzelt gab es am Samstag rot-weiß-rote Fans im legendären Wembley-Stadion. Den heroischen Kampf des Nationalteams beim 1:2 gegen Italien erlebten die meisten nur vor dem Fernseher. Großbritannien gilt als Virusvariantengebiet – von einer Einreise wird dringend abgeraten. Wer es trotzdem tut, muss sowohl bei der Hin- als auch bei der Rückreise zumindest fünf Tage in Quarantäne. Anders sieht es in den beliebten Urlaubsdestinationen der Österreicher aus. Ein Überblick:
- Italien: Die Einreise ist nur mit einem 3G-Nachweis möglich. Ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, reicht aus. Geimpfte Personen müssen den "Grünen Pass" vorzeigen, ein herkömmlicher Impfpass reicht nicht aus.
- Kroatien: Die Einreise aus Österreich ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Nur eine Reiseregistrierung ist notwendig. Es muss kein 3G-Nachweis mitgeführt werden.
- Spanien: Bei einer Einreise auf dem Luftweg gibt es außer einer Registrierung auch hier keine Einschränkungen mehr. Wer auf dem Landweg anreist, muss einen 3G-Nachweis vorlegen. Ein negativer Antigen-Test reicht aus.
- Griechenland: Auch Griechenland hat die Einreisebedingungen für Österreicher gelockert. Ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) reicht seit 23. Juni aus. Weiterhin notwendig ist die Online-Registrierung, um bei der Einreise einen QR-Code vorzeigen zu können.
- Portugal: Deutschland hat Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft, davon sind auch Madeira und die Azoren betroffen. Österreich wird das – aus heutiger Sicht – nicht tun. Das Festland kann mit einem negativen Antigen-Test erreicht werden, für Madeira und die Azoren ist ein PCR-Test notwendig.
- Rückreise: Ab 1. Juli gilt für Österreich eine neue Einreiseverordnung. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko einreisen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Möglich soll das über Reservierungsbestätigungen sein.
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