"Coronastrafen-Fleckerlteppich" nach VfGH-Entscheidung
WIEN. Ein "Feckerlteppich" beim Umgang mit den Corona-Regeln hat sich nach dem VfGH-Entscheid am Mittwoch in Österreich gebildet; Die Vorgangsweise der Polizei ist sehr unterschiedlich.
Die Vorgangsweisen der österreichischen Landespolizeidirektionen (LPDs) reichen von der Aussetzung in Wien bis zum Weitermachen wie bisher in Tirol, so das Ergebnis einer Erhebung der APA-Bundesländerbüros zum Agieren der LPDs in den jeweiligen Bundesländern am Freitag.
Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit jedenfalls für "unklar" Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".
Aussetzung der Strafen in Wien
In Wien hat sich die Landespolizeidirektion mit der MA15 darauf verständigt, auf Anzeigen und Organmandate bis zur Klärung zu verzichten. Die Wiener Magistratsdirektion kritisierte am Freitag gegenüber der APA diese Vorgehensweise jedoch. Es handle sich um eine bundesweite Frage, da es um bundesweite Gesetze und Verordnungen gehe. Die Wiener Polizei betonte, dass Gesetze bzw. Verordnungen und deren Inhalt die Verantwortlichkeit des Gesundheitsministeriums betreffen. Für die Vollziehung sind jedoch wieder die Gesundheitsbehörden der Länder zuständig, die Exekutive wirkt am Vollzug jedoch mit.
"Zurückhaltung" in Vorarlberg, Weiter Strafen in Tirol
Ganz im Westen, in Vorarlberg, heißt das Motto nach dem VfGH-Entscheid "Zurückhaltung" bei der Erstattung von Anzeigen und der Einhebung von Organmandaten, erst einmal werde nun "alles überprüft", wie es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner hieß. In Tirol gebe es vorerst keine Änderung der Vorgangsweise, das heißt, es wird im Fall des Falles nach wie vor gestraft, so ein Polizeisprecher.
Vorsicht in Salzburg, Strenge in Kärnten
"Grundsätzlich defensiv" ist die Strategie in der Stadt Salzburg, wie es aus dem Magistrat hieß. Die Landespolizeidirektion Salzburg war am Freitagnachmittag noch ohne Entscheidung über die weitere Vorgehensweise. Eine Sprecherin des Landes kündigte an, dass man in den nächsten Tagen beobachte, wie die neue Verordnung, die seit heute in Kraft ist, von der Bevölkerung eingehalten werde. In Kärnten wird "im Ernstfall" weiter gestraft, jeweils auf Anweisung der Gesundheitsbehörden, hieß es beim Landespressedienst. Grundlage seien aufrechte Verordnungen. Prinzipiell gehe es aber nicht ums Strafen, sondern ums Aufklären.
In der Steiermark wird wie bisher ermahnt und erst dann gestraft, bei schweren Verstößen bzw. bei Uneinsichtigkeit erfolgten Strafen und Anzeigen. Dies wurde mit dem Amt der steirischen Landesregierung im Einvernehmen festgelegt.
Die Polizei in Niederösterreich will Übertretungen durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung entgegenwirken.
Anschober für Strafen, keine Strafen in Oberösterreich
"Keinen Grund, die Strafen infrage zu stellen" ortete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Doch auch in Anschobers Heimatbundesland Oberösterreich wird nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht mehr gestraft. In den kommenden Tagen werde zur Klärung das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht.
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