"Das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben"
WIEN. Verfassungsrichter entkriminalisieren das Verbot der Beihilfe zum Suizid.
2018 besorgte ein Niederösterreicher seiner todkranken Frau, die an unheilbaren und schmerzhaften Tumoren litt, einen Revolver, mit dem sich die Patientin daraufhin erschoss. Wegen "Mitwirkung am Selbstmord", wie es im Paragraf 78 Strafgesetzbuch heißt, wurde der Witwer zu einer zehnmonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.