Explosion mit Todesfolge: 52-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
INNSBRUCK. Nach der Explosion in einem Supermarkt in St. Jodok am Brenner im September des vergangenen Jahres, bei der eine unter den Trümmern verschüttete 91-Jährige verstarb, ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden.
Der Angeklagte(52) hatte die Aufsicht über eine Bohrung für eine Gasleitung, wobei eine bestehende Gasleitung beschädigt worden war, wodurch letztendlich die Explosion ausgelöst wurde. Der 52-Jährige musste sich wegen des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst verantworten. Sowohl er, als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Dieses war damit laut Richterin "faktisch rechtskräftig".
Der 52-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn schuldig. Die Arbeiter wollten an diesem Tag noch eine Länge bohren. Dann war jedoch die Polizei für eine Kontrolle der Baustelle gekommen, wodurch der Beschuldigte abgelenkt wurde. Als der Angeklagte danach zurück zu den Arbeitern kam, gab er die Anweisung die Länge noch zu Bohren - er wusste jedoch nicht, dass die Arbeiter in der Zwischenzeit diese Länge bereits gebohrt hatten, weshalb der Bohrer dann zu weit vorgetrieben wurde und eine bereits bestehende Gasleitung beschädigte. "Ich war der Meinung, dass die Arbeiter in der Zwischenzeit nicht weiter gemacht haben", so der 52-Jährige. Kontrolliert habe er dies jedoch nicht, da im Gefahrenbereich normalerweise ausschließlich nach seiner Anweisung gebohrt wird.
Im Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte noch bei den teilweise im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der Verstorbenen. "Ich möchte mich für das Leid, das ich zugefügt habe entschuldigen, es tut mir leid", meinte der 52-Jährige. "Es gibt mehrere Sachen, die Sie falsch gemacht haben. Sie hätten kontrollieren müssen, wie weit der Baufortschritt ist", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Angeklagten. Dieser "tragische Unfall" sei aber aufgrund einer "Verkettung sehr unglücklicher Umstände" passiert. Nach dem Unglück habe der Beschuldigte "alles getan was möglich war", um den Schaden so gering wie möglich zu halten, fügte die Richterin hinzu.
Explosion mit Todesfolge
Zu der Explosion war es am späten Vormittag des 24. September des Vorjahres gekommen. Bei der Baustelle, die rund vier Meter von dem Gebäude entfernt war, in dem sich im Erdgeschoß auch ein Supermarkt befunden hatte, war eine Gasleitung angeritzt worden. Aufgrund der Asphaltschicht über der Leitung konnte das Gas aber nicht entweichen, weshalb es sich unterirdisch ausbreitete. Da das betroffene Gebäude mehrere hundert Jahre alt war und keine betonierte Bodenplatte hatte, konnte das Gas in das Haus eindringen. Wodurch in dem Gebäude dann aber letztendlich die Explosion ausgelöst wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. Die verstorbene 91-Jährige wohnte in einer Wohnung oberhalb des Supermarktes. Zudem waren elf Personen verletzt worden, eine davon schwer.
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