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Grazer raste mit 220 km/h über oststeirische A2: Führerschein weg

Von nachrichten.at/apa, 21. September 2024, 11:54 Uhr
polizei radar radarpistole geschwindigkeitsmessung
Der Autoraser war gegen 22.30 Uhr auf der A2 von einer Polizeistreife bemerkt worden, als er in Richtung Graz fuhr. (Symboldbild) Bild: vowe

GROSSWILFERSDORF. Ein junger Grazer ist in der Nacht auf Samstag mit rund 220 km/h auf der Südautobahn (A2) bei Großwilfersdorf im oststeirischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gerast.

Der 20-Jährige war einer Streife der Landesverkehrsabteilung aufgefallen. Als diese ihm nachfuhr, wurde die genannte Geschwindigkeit gemessen. Der Führerschein des jungen Mannes ist nun eingezogen. Das Auto konnte nicht beschlagnahmt werden, da der Lenker nicht der Zulassungsbesitzer ist.

Der Autoraser war gegen 22.30 Uhr auf der A2 von einer Polizeistreife bemerkt worden, als er in Richtung Graz fuhr. Die Beamten nahmen die Verfolgung des Pkw auf, dabei wurde das Tempo mittels geeichter Videoüberwachung festgestellt. Der Lenker wurde bei der Anschlussstelle Ilz angehalten. Er gab die Geschwindigkeitsübertretung zwar zu, rechtfertigte sich aber, er habe etwas daheim vergessen und deshalb schnell nach Graz zurückfahren wollen. Er wird angezeigt.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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mickeyknox (250 Kommentare)
am 21.09.2024 14:25

Er hat etwas in Graz vergessen...vermutlich sein Hirn???

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Juni2013 (10.818 Kommentare)
am 21.09.2024 12:29

Das Auto gehört auf jeden Fall beschlagnahmt! Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Rasers, wie er das beschlagnahmte Auto jener Person, die es ihm geliehen hat, alo dem Zulassungsbesitzer, ersetzt.

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meisteral (12.690 Kommentare)
am 21.09.2024 12:41

Dann gibt's keinen Autoverleih mehr, kein Leasing.....

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mandimandi1 (493 Kommentare)
am 21.09.2024 13:57

gut wenn es kein Leasing mehr gibt ... weniger unbezahlte Protzkisten!

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meisteral (12.690 Kommentare)
am 21.09.2024 17:24

Gut dass sie hier den Megachecker geben, ohne sie wären wir alle verloren.

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MikeSierra (421 Kommentare)
am 21.09.2024 14:13

Man muss sich nur an die StVO halten. Dann sollte es auch für Leasing und Leihautos kein Problem geben. Wer sich nicht dran hält, steht dann halt vor dem Problem des Ersatzes. Punkt.

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Caesar-in (4.164 Kommentare)
am 21.09.2024 16:43

Ich sehe das eher als Vorteil für die Leasingfirmen.

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